Weniger No-Shows bei Online-Terminen

Eine Umfrage unter deutschen Ärzten zeigt: 30 Prozent erleben No-Shows, Online-Termine sind verlässlicher und Osteopathie-und HNO-Praxen sind am meisten betroffen.

, 27. Februar 2024 um 05:39
image
Wird der Arzttermin nicht rechtzeitig abgesagt, darf er verrechnet werden  | Bild: National Cancer Institute on Unsplash
Arzt- und Zahnarztpraxen klagen vermehrt über sogenannte «No Shows», also Patienten, die dem Termin unentschuldigt fernbleiben. In der Schweiz ist die Rede von bis zu 20 Prozent, in Deutschland werden bis zu 30 Prozent der Arzttermine nicht wahrgenommen.
Die deutschen Arzt-Patienten-Plattform Jameda hat die Zahlen genauer unter die Lupe genommen und festgestellt:
  • Deutsche Arztpraxen kalkulieren mit jährlich 5409 Euro Verlust wegen No-Shows.
  • Online-Termine fallen seltener aus, was vermutlich der Automatisierung von Terminerinnerungen (und -absagen) zu verdanken ist.
  • Besonders häufig betroffen von unentschuldigten Absenzen sind HNO-Ärzte (4,3 Prozent) und Osteopathen (4,4 Prozent).
  • Am niedrigsten war die durchschnittliche No-Show-Rate in der Kardiologie (1,0 Prozent) und in der Psychologie mit 1,1 Prozent.
  • Im Mittelfeld lag die Allgemeinmedizin: Der Anteil geplatzter Termine machte hier durchschnittlich 2,0 Prozent aus.
Dürfen Arztpraxen den unentschuldigt oder zu spät abgesagten Termin verrechnen?
Rein rechtlich ist der Fall nicht ganz klar. Wer einen Termin beim Arzt oder Zahnarzt vereinbart, erteilt diesem zwar einen Auftrag; es handelt sich folglich um ein auftragsrechtliches Verhältnis, das den Bestimmungen des Obligationenrechts untersteht.
Wie bei jedem anderen vertraglichen Verhältnis kann auch ein Arzttermin zurückgezogen werden, insofern dies rechtzeitig erfolgt. Doch nun kommt das grosse Aber: Eine gesetzliche Definition, ab wann eine Absage als rechtzeitig gilt, gibt es nicht.
Grundsätzlich gelten jedoch Terminabsagen als rechtzeitig abgesagt, wenn die Praxis den Termin anderweitig vergeben kann und dadurch keine finanziellen Schäden entstehen. Zusätzlich ist auf den Terminkärtchen meistens vermerkt, innerhalb welcher Zeitspanne ein Termin abgesagt werden kann.
Laut dem «KTipp Rechtsschutz» muss man für den finanziellen Schaden aufkommen, welcher der Praxis entstanden ist – allerdings nur dann, wenn am verabredeten Termin kein anderer Patient behandelt werden kann.


    Artikel teilen

    Loading

    Kommentar

    Mehr zum Thema

    image

    Präzision trifft Innovation: roboter-assistierte Bronchoskopie für die Lungenkrebs-Frühdiagnostik in der Schweiz

    Lungenkrebs stellt in der Schweiz eine gesundheitliche Herausforderung dar. Jährlich erkranken etwa 4.900 Menschen neu, rund 3.300 Personen sterben an den Folgen dieser Erkrankung. Damit gehört Lungenkrebs zu den häufigsten und tödlichsten Krebsarten im Land. [1]

    image

    Knie- und Hüftimplantate: Immer weniger Folgeeingriffe nötig

    Die 2-Jahres-Revisionsraten bei Hüft- und Knieprothesen sinken weiter leicht oder bleiben stabil. Die Daten deuten eine zunehmend einheitliche Versorgungsqualität in der Schweiz an.

    image

    Mehr Pflegepersonal = weniger Ärzte-Burnout

    Eine grosse Erhebung in sieben Ländern zeigt: Dort, wo Pflege stark vertreten ist und Arbeitsumgebungen stimmen, bleiben Ärztinnen und Ärzte länger im Beruf.

    image

    Spitex Zürich erhält einen neuen CEO

    Der Geschäftsleiter der Regio-Spitex Limmattal wird der neue Chef der Spitex Zürich. Der bisherige CEO, Markus Reck, geht in Pension.

    image

    Obwalden führt Entschädigung für Bereitschaftsdienst ein

    Hausärzte, die im ambulanten Notfalldienst Patienten betreuen, erhalten künftig eine stündliche Entschädigung. Der Schritt soll die Attraktivität des Standorts erhöhen.

    image

    Stadt Zürich: Neue Vizedirektorin für Gesundheitsdienste

    Der Stadtrat hat Verena Houben zur stellvertretenden Direktorin der Städtischen Gesundheitsdienste Zürich ernannt.

    Vom gleichen Autor

    image

    Spitalverband H+ übt Kritik an Agenda Grundversorgung

    Der Spitalverband H+ beurteilt den Fachbericht zur Agenda Grundversorgung kritisch. Aus Sicht des Verbands werden Spitäler und Kliniken in der Strategie zu wenig berücksichtigt

    image

    Neubesetzungen im Verwaltungsrat des USB

    Das Universitätsspital Basel hat zwei neue Verwaltungsräte: Andreas C. Albrecht und Christoph Jäggi folgen auf Bruno Dallo und Silvia Schenker.

    image

    Pflegezentrum Baden: Neuer Direktor kommt vom Kanton

    Olivier Gerber ist derzeit Leiter der Abteilung Gesundheit des Kantons Aargau. Er übernimmt die Direktion von Hans Schwendeler.