Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat die Einführung einer Inkonvenienzentschädigung für Ärzte beschlossen, die im Rahmen des ambulanten Notfalldiensts einen Hintergrunddienst leisten.
Ab 1. Januar 2026 beträgt die Vergütung 10 Franken pro Stunde an Wochentagen und 20 Franken pro Stunde an Wochenend- und Feiertagen.
Mit der Entschädigung will der Kanton die Standortattraktivität erhöhen, neue Hausärzte ansiedeln und die Belastung der einzelnen Ärzte reduzieren,
wie es in einer Mitteilung heisst. Gesundheitsdirektor Christoph Amstad betont: «Die Belastung der Hausärzteschaft im Kanton Obwalden ist hoch und die Ärztedichte vergleichsweise tief. Wir schaffen attraktive Bedingungen, damit sich wieder neue Ärzte in unserem Kanton niederlassen.»
Die Umsetzung erfüllt eine Forderung des Kantonsrats von Juni 2025 und ist Teil weiterer Massnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Mittelfristig ist eine teilweise oder vollständige Übernahme des Notfalldiensts durch das Kantonsspital Obwalden vorgesehen.