Die HR-Abteilung des Waadtländer Kantonsspitals CHUV leistete sich womöglich allerlei Unregelmässigkeiten: In 19 Fällen stiessen Ermittler der kantonalen Finanzkontrolle auf «atypische Gehaltsmassnahmen»,
wie der Regierungsrat in Lausanne mitteilt.
Insgesamt hätten zwei Audits der kantonalen Finanzkontrolle und eine Administrativ-Untersuchung beim CHUV Verhältnisse ans Licht gebracht, die «teilweise nicht dem Personalgesetz des Kantons Waadt entsprechen».
Die Fälle drehten sich teils um Einstiegsgehälter, um die Gewährung von jährlichen Lohnerhöhungen und um Funktionszulagen – und mehr.
Salopp gesagt lautet der Verdacht, dass sich die HR-Abteilung des CHUV selber unstatthafte Vorteile gewährte.
«… in signifikantem Ausmass»
Oder in der offiziellen Formulierung des Regierungsrates: «Somit wurden der Personalabteilung im Vergleich zu anderen Bereichen des CHUV und dem Rest der Verwaltung mehr Beförderungen, Boni, Vergütungen usw. zugeteilt – und das in signifikantem Ausmass.»
Nun laufen mehrere Disziplinarverfahren gegen Angestellte, welche die Regeln nicht befolgten. Allerdings lägen zum jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte vor, die eine Strafanzeige rechtfertigen, teilt die Regierung mit: «Die Analysen sind noch im Gange.»
Die Direktion des Kantons- und Unispitals erhielt bereits Empfehlungen der Finanzkontrolle, um die Kontrollprozesse zu verbessern. Sie habe dazu auch schon einen Aktionsplan eingeleitet.