Luzerner Regierung stimmt Sterbehilfe-Vorstoss zu
In Luzern soll assistiertes Sterben künftig in allen Pflege- und Sozialeinrichtungen möglich sein – ausgenommen sind Spitäler.
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In Luzern soll assistiertes Sterben künftig in allen Pflege- und Sozialeinrichtungen möglich sein – ausgenommen sind Spitäler.
Die Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Waadt hört nächstes Frühjahr auf – aus gesundheitlichen Gründen und mangels Rückhalt in der Partei.
Apotheken und Hebammen sollen mehr Kompetenzen erhalten. Ausserdem müssen die Kantone faire Referenztarife für ausserkantonale Behandlungen festlegen.
In einem Monat beginnt die Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring EKKQ, die Preisentwicklung im Gesundheitswesen zu beobachten.
Eine Gruppe von Nachwuchsmedizinern geht vor das Bundesverwaltungsgericht: wegen «ungerechtfertigter Verzögerung» bei der Vergabe von Facharzttiteln.
Die Apotheken sollen nicht unter der Umteilung der Arzneimittel-Kategorien leiden. Der Bundesrat erleichtert ihnen deshalb die obligatorische Dokumentation.
Der VSAO macht die Arbeitszeiten der Assistenz- und Oberärzte per Klick sichtbar: Auf einer interaktiven Karte sind Spitäler nach wöchentlicher Sollarbeitszeit eingeteilt – von unter 46 Stunden bis zu Spezialregelungen.
Mit dem Einstieg bei der Spitex Biel-Bienne Regio treibt das SZB die Entwicklung eines vernetzten Versorgungsmodells voran. Die Zusammenarbeit wird vertieft – mittelfristig könnte ein Hospital@Home-Angebot entstehen.
Nach dem Spitalzentrum Biel signalisiert auch das Spital Affoltern eine Trendwende: Die Leitung kündigt einen Jahresgewinn von rund 1,5 Millionen Franken an.