Swiss Medical Network: Eigentümer im Visier der Börsenaufsicht

Die Schweizer Börse hat eine Untersuchung gegen die Beteiligungsgesellschaft Aevis Victoria eröffnet, zu der auch die Privatklinik-Gruppe Swiss Medical Network gehört. Es geht um börsenkursrelevante Tatsachen.

, 19. Mai 2023 um 07:54
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Im Bild: Die Privatklinik Bethanien, die über das Swiss Medical Network dem Konzern Aevis Victoria angeschlossen ist. | zvg
Der Klinik- und Luxushotel-Betreiber Aevis Victoria hat möglicherweise gegen die Vorschriften zur «Ad hoc-Publizität» verstossen. Dies teilt die Börsen-Regulierungsstelle am Freitag mit. Die Investmentgesellschaft ist in den Bereichen Gesundheit und Hotellerie tätig und hält 90 Prozent an der Privatklinik-Gruppe Swiss Medical Network (SMN), die 80 Prozent des Konzernumsatzes ausmacht. Aevis wird wiederum hauptsächlich von Antoine Hubert, Geraldine Hubert-Reynard und Michel Reybier kontrolliert.
«Im Rahmen der Vorabklärung haben sich genügend Anhaltspunkte für die mögliche Verletzung von Regularien ergeben», steht in der Mitteilung zu lesen. Dabei gehe es um die Bekanntgabe von «kursrelevanten Tatsachen.»
Die Regulierungsstelle prüfe nun im Rahmen der Untersuchung, ob tatsächlich eine Verletzung der Regularien vorliege. Über das laufende Verfahren würden keine Auskünfte erteilt. Die SIX Exchange Regulation (SER) werde über den Ausgang des Verfahrens informieren, heisst es weiter.

Finanzzahlen, Fusionspläne, Personalwechsel...

«Ad hoc-Publizität» betrifft Ereignisse, die den Kurs einer Aktie «über die handelsüblichen Schwankungen» hinaus verändern könnten. Diese sind von kotierten Unternehmen sofort und klar zu kommunizieren. Der Grund: Alle interessierten Marktteilnehmer und die breite Öffentlichkeit sollen auf denselben Informationsstand gebracht werden.
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Höchstkurs: 29.76 Fr., Tiefstkurs: 2.12 Fr., aktuell: 18.25 Fr. | Screenshot Swissquote

Unter die Pflicht zur Ad hoc-Publizität fallen allen demnach alle Informationen, welche geeignet sind, den Kurs «erheblich» zu beeinflussen. Das sind nicht abschliessend beispielsweise Tatsachen wie gegebenenfalls Finanzzahlen, personelle Änderungen, Fusionspläne oder Kapitalveränderungen.

Bussen bis zu 10 Millionen Franken

Bei Verstössen gegen die Vorschriften können börsennotierte Unternehmen mit verschiedenen Sanktionen belegt werden: Diese reichen von einem Verweis über Bussen von bis zu 10 Millionen Franken bis hin zur vorübergehenden Aussetzung des Handels oder sogar zur Dekotierung, die zwangsweise Aufgabe des öffentlichen Börsenhandels.
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