Diese Aussage mag sachlich nachvollziehbar sein, politisch ist sie unrealistisch. Doch immerhin sind Bestrebungen zu beobachten, die in diese Richtung zielen.
Ostschweiz gescheitert
Sechs Ostschweizer Kantone wollten ihre Spitalplanung gemeinsam vornehmen. Drei Jahre arbeiteten sie daran, ehe Graubünden, Glarus und der Thurgau ausscherten. So waren es nur noch drei: St. Gallen und die beiden Appenzell, die nun die «Spitalversorgung Modell Ost» weiterverfolgen.
Bereits seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 sind die Kantone verpflichtet, ihre Planungen zu koordinieren. Doch in der Beratung zur Kommissionsmotion
«Spitalplanung durch interkantonale Spitallisten stärken» stellte SVP-Ständerätin Esther Friedli fest, dass eine überregionale Planung nach wie vor nur in begrenztem Umfang stattfindet.
Überschaubarer Erfolg
«Die wenigen Ansätze interkantonaler Planungen lassen sich an einer Hand abzählen», betonte die St. Gallerin mit Berner Akzent. Sie beschränkten sich zudem auf die Planung, nicht aber auf eine koordinierte Erteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler.
Die Motion der ständerätlichen Gesundheitskommission, eingereicht im Januar 2025 und in der Frühjahrssession behandelt, will nicht nur die interkantonale Koordination der Spitalplanung stärken; sie will zudem, dass die Kantone auch die Leistungsaufträge innerhalb der Versorgungsregion aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen.
Falls sie dieser Aufgabe nicht nachkommen, soll der Bund – analog zur hochspezialisierten Medizin – subsidiär eingreifen können.
Engler und Stark
Mit 41 zu 2 Stimmen wurde die Motion klar angenommen. Einzig der Bündner Stefan Engler (Mitte) und der Thurgauer Jakob Stark (SVP) votierten dagegen – ausgerechnet Vertreter jener Kantone, die sich aus der Ostschweizer Zusammenarbeit zurückgezogen hatten. Stefan Engler war überdies Gesundheitsdirektor Graubündens.
Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen die Motion aus, allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen. Sie verwies auf laufende Arbeiten. Seit Anfang 2022 gibt es eine Verordnungsbestimmung zur Weiterentwicklung der Planungskriterien, die eine stärkere Koordination der Spitalplanung vorschreibt.
Falscher Zeitpunkt
«Die Entwicklung einer Spitalplanung ist ein komplexer Prozess, der Zeit benötigt», argumentierte sie. Der Bundesrat sehe daher eine Umsetzungsfrist von vier Jahren für die Akutsomatik und sechs Jahren für Psychiatrie und Rehabilitation vor. Eine neue Gesetzesänderung sei deshalb verfrüht und könnte den laufenden Evaluationsprozess der Kantone beeinträchtigen.
Zuerst schiessen, dann überlegen
Gesetzesänderungen veranlassen, bevor entsprechende Evaluationsberichte vorliegen? Das erinnert an die Debatte zur
Motion Hurni zur Bekämpfung des Ärztemangels, die tags zuvor im Ständerat verabschiedet wurde, obschon diverse Berichte und Umsetzungsarbeiten noch am Laufen sind.
Der Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel sagte zu dieser «Vorstossinflation»: «Es wäre mir neu, dass wir Berichte verlangen und dann, bevor sie vorliegen, bereits wissen, was zu tun ist. Wenn dem so wäre, könnten wir uns Postulatsberichte gleich sparen und direkt Massnahmen ergreifen – unabhängig davon, ob sie sinnvoll sind oder nicht.»