Ärzte aus der EU: Hier droht ein Regelkonflikt

Darf die Schweiz von EU-Ärzten auch in Zukunft noch Sprachkenntnisse und Erfahrung verlangen? Die SVP will dazu Antworten vom Bundesrat.

, 19. September 2025 um 14:55
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Hat auch etwas zur Ärztezulassung zu sagen: EU-Gerichtshof in Luxemburg  |  PD
Natürlich ist es auch nur einer der Nadelstiche, mit denen die Gegner das neue Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU zum Einsturz bringen wollen. Andererseits: Mike Egger, Nationalrat der SVP, führt immerhin eine bislang kaum beachtete Frage in die Debatte ein, nämlich: Könnte es sein, dass das geplante Rahmenabkommen die Zulassung ausländischer Ärzte aufweicht? Könnte es den Zustrom von Medizinern aus der EU erleichtern?
Dazu reichte Egger im Nationalrat soeben eine Interpellation ein. Ihr Titel: «Mögliche Kostenexplosion bei den Krankenkassenprämien und eine Gefährdung der Patientensicherheit durch das neu verhandelte FZA?»
Immerhin hatte der Bundesrat selbst zuvor festgehalten, dass ein Teil des Krankenversicherungsgesetzes nicht mit der Rechtsprechung der EU kompatibel sei; nämlich jener Artikel, der von ausländischen Ärzten erstens die Kenntnis der Landessprache verlangt – und zweitens drei Jahre Erfahrung «an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte».

«Brandgefährlich»

Der St. Galler SVP-Vertreter spricht nun von einem «Freipass» für EU-Ärzte; und er will von der Regierung wissen, wie hoch die Gefahr sei, dass der Europäische Gerichtshof dereinst eine Anpassung der Schweizer Regeln für Ärzte durchsetzt. «Das ist brandgefährlich – die Patientensicherheit wäre bedroht und die Krankenkassenprämien würden explodieren», sagt Egger gegenüber «20 Minuten».
Dort bestätigt auch Europarechts-Professorin Astrid Epiney, dass ein Konflikt möglich wäre: «Artikel 37 hat einen diskriminierenden Charakter – er betrifft in erster Linie Ausländer. Das Freizügigkeitsabkommen verbietet solche Bestimmungen grundsätzlich», sagt die Juristin.
Allerdings könne die Schweiz auf Ausnahmen pochen. Die EU-Richtlinie zur Freizügigkeit gestattet den Staaten gewisse Bremsen; diese müssen wiederum (unter anderem) «durch Ziele des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sein».
Astrid Epiney meint, dass zumindest die Schweizer Sprachanforderungen «mit dem Allgemeininteresse der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt» und damit geschützt sein sollten. Ohnehin hätte die EU wohl kaum Interesse, die Auswanderung ihrer Ärzte in die Schweiz noch zu erleichtern.

«Existenziell»

Auch der Ärzteverband FMH nimmt in «20 Minuten» Stellung: «Angesichts der grossen personellen und materiellen Auslandsabhängigkeit gehen wir grundsätzlich davon aus, dass die grösste Gefahr einer Versorgungsnotlage in einer fehlenden Regelung mit der EU resultieren würde und wir aus dieser Perspektive dringend auf das Abkommen angewiesen sein werden.»
FMH-Präsidentin Yvonne Gilli hatte sich jüngst im Rahmen der Aktion «Frauen pro Bilaterale» für den Anbindungsvertrag ausgesprochen. «Der freie Personenverkehr ist existenziell für unser Gesundheitswesen. Unsere Branche ist stark auf Fachkräfte aus Nachbarländern angewiesen. Daher muss dieser Zugang möglichst unkompliziert und vor allem auch zuverlässig gesichert sein», sagte sie auf der Plattform. Und weiter: «Bei einem Wegfall der Personenfreizügigkeit müssten unsere Praxen und Spitäler in aufwändigen, individualisierten Verfahren nachweisen, dass sie in der Schweiz keine geeignete Arbeitskraft finden. Das würde die ohnehin finanzielle Lage vieler Spitäler und auch Praxen zusätzlich verschärfen.»
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