Bundesrat: Mehr Massnahmen gegen ärztliche Gefälligkeitszeugnisse unnötig

«Ein Generalverdacht gegenüber der Ärzteschaft wäre verfehlt», findet der Bundesrat. Er will nicht intensiver gegen falsche Arztzeugnisse vorgehen.

, 15. Oktober 2025 um 09:52
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Arztzeugnisse, die nur aus Gefälligkeit erstellt werden, kämen selten vor: zu diesem Schluss kommt der Bundesrat. | KI-Bild
Ärztliche Gefälligkeitszeugnisse kommen selten vor: Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat. Er findet deshalb, dass die geltenden rechtlichen Vorschriften genügen, wie es in seinem Bericht heisst. 2022 forderte Nationalrat Philippe Nantermod (FDP-Liberale Fraktion), dass der Bundesrat Massnahmen gegen Gefälligkeitszeugnisse von Ärztinnen und Ärzten ergreife.
Deshalb liess das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Situation überprüfen. Das Resultat: Die Konsultation von Experten und die Stellungnahme der Ärztegesellschaft FMH zeige, dass «die Anzahl echter Gefälligkeitszeugnisse im Sinne der wissentlichen Falschausstellung von ärztlichen Zeugnissen gering ist.»

«Randphänomen»

Es seien nur vereinzelte Fälle von Gefälligkeitszeugnissen dokumentiert. «Insgesamt lässt sich festhalten, dass Gefälligkeitszeugnisse im eigentlichen Sinn im Gesamtvolumen aller ärztlichen Zeugnisse wohl eher ein Randphänomen darstellen.» Eine grössere Dunkelziffer sei zwar möglich. «Dennoch wäre ein Generalverdacht gegenüber der Ärzteschaft verfehlt», findet der Bundesrat.
Trotzdem hegen zum Beispiel Arbeitgebende regelmässig den Verdacht, dass ihnen falsche Zeugnisse vorgelegt würden.

«Keine wissentliche Fehleinschätzung»

Dazu hält der Bundesrat in seinem Bericht fest: «In diesen Fällen wird der ärztlichen Fachperson keine wissentliche Fehleinschätzung unterstellt, sondern ausschliesslich der Wahrheitsgehalt des Zeugnisses bezweifelt. Hausärztinnen und Hausärzte scheinen dabei eher von einem solchen Verdacht betroffen zu sein als Fachärztinnen und Fachärzte.»
Fazit des Bundesrats: Er teile das Anliegen von Natermod, dass die Zuverlässigkeit und inhaltliche Vertrauenswürdigkeit von ärztlichen Zeugnissen unvermindert hochgehalten und das Erstellen von Gefälligkeitszeugnissen sanktioniert werden müssen.

«Pflicht zu detaillierteren Zeugnissen unnötig»

«Doch die gesetzliche Grundlage für eine solche Sanktion besteht bereits heute und ist ausreichend.» Weitere rechtliche Vorgaben, wie die Pflicht zu detaillierteren Zeugnissen, findet der Bundesrat nicht nötig.
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