Die Akutspitäler sind kaum noch fähig, sich nachhaltig zu finanzieren – also stellt sich die politische Frage, ob und wie der Staat sie trotzdem stützt: Das ist einer der stillen Elefanten im Raum des Schweizer Gesundheitswesens.
Einen naheliegenden Weg stellt dabei die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen dar, kurz GWL. Unlängst beschloss beispielsweise die
Urner Regierung, die GWL-Beiträge für das Kantonsspital massiv zu erhöhen, wobei insbesondere der Posten «Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen» ausgebaut werden soll.
Im Aargauer Kantonsrat nahm jüngst die Mitte-Fraktion die Diskussion auf: Welche GWL-Beiträge bezahlt der Kanton? Wie sieht das im interkantonalen Vergleich aus? Und: Welche Erhöhung wäre nötig, um die kantonalen Spitäler über die kritische Grenze von 10 Prozent Ebitda zu bringen?
Dies einige Fragen, welche die Parlamentarier
per Interpellation an den Regierungsrat stellten.
Nun liegt die Antwort vor – und die Kantonsregierung stellt gleich zu Beginn fest, dass die Schweizer GWL-Abgaben eine «Black Box» sind. Es herrsche völlige Uneinigkeit in der Definition und im Vorgehen, «sodass verschiedene Versuche, die GWL zwischen den Kantonen transparent darzulegen und Vergleiche zu ziehen, gescheitert sind.»
Die Gesundheitsdirektion in Aarau bemühte sich aber, Vergleichszahlen aus einigen Nachbarkantonen zusammenzutragen. Und die Liste zeigt deutliche Unterschiede: Die Pro-Kopf-Beiträge schwanken zwischen 37.80 Franken (Zürich) und 342.45 Franken (Basel-Stadt). Auch bei den Total-Summen lässt sich schwerlich ein Muster erkennen, etwa dass ein ländlicher Kanton wegen der Regional-Erschliessung oder ein Universitäts-Kanton wegen Forschungs- und Ausbildungs-Beiträgen ausscheren würde.
Die Antwort macht aber deutlich, wie drastisch die GWL-Abgeltungen im Aargau in den letzten Jahren gestiegen sind; und sie zeigt vor allem, dass zahlreiche neue Einzelposten hinzugefügt wurden: vom Dolmetscherdienst über die Security – und weiter zu Beiträgen für die Kinderkliniken.
Beispielrechnung
«Um wieviel müsste der Kanton Aargau die GWL-Abgeltungen an die Akutspitäler erhöhen, damit diese gemäss Finanzplan im Jahr 2025, 2030 und 2035 eine EBITDA-Marge von 10 % erreichen würden?»: Zurückhaltend beantwortet die Regierung diese offene (und interessante) Frage der Mitte-Kantonsräte. Es sei nicht angezeigt, die Beiträge zu erhöhen, um die notwendige Ebtida-Marge zu erreichen.
Dennoch legt der Regierungsrat eine Beispielrechnung anhand der Jahreszahlen 2023 und 2024 von KSB und KSA vor: Danach wären für die beiden kantonalen Akutspitäler rund 65 Millionen Franken notwendig (2023: 64,7 Millionen Franken, 2024: 66,6 Millionen Franken), um die 10-Prozent-Hürde zu erreichen – «dies wohlgemerkt zusätzlich zu den bereits bezahlten GWL von 44,2 Millionen (2023) beziehungsweise 59,6 Millionen (2024) Franken für alle Aargauer Spitäler.»