Am 30. November 2025 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in neun Gemeinden – Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Gossau, Hinwil, Rüti, Wald und Wetzikon – über eine Kapitalerhöhung zur Sicherung des GZO Spital Wetzikon ab.
Insgesamt sollen die zwölf Trägergemeinden rund 50 Millionen Franken bereitstellen. Fischenthal, Grüningen und Seegräben haben ihre Unterstützung bereits im Juni zugesichert.
In Gossau müssen die Einwohnerinnen und Einwohner über einen Betrag von rund 4,9 Millionen Franken befinden – der fünfhöchste Einzelbeitrag unter den Aktionärsgemeinden. Während der Gemeinderat den Zuschuss unterstützt, empfiehlt die Rechnungsprüfungskommission (RPK) eine Ablehnung.
Damit zeigt sich in bereits vier Gemeinden Widerstand: In Bubikon und Rüti hatten die Gemeinderäte den Zuschuss abgelehnt, und auch die RPK von Wetzikon sprach sich vor gut vier Monaten gegen die Finanzspritze aus.
Finanzielles Risiko
Wie der
«Zürcher Oberländer» schreibt, begründet die RPK Gossau ihre Ablehnung mit dem finanziellen Risiko. Um den Zuschuss bereitzustellen, müsste die Gemeinde einen Kredit aufnehmen, was jährliche Zinskosten von rund 55’000 Franken nach sich ziehen würde – abhängig von der Zinsentwicklung. Angesichts steigender Verschuldung und weiterer bevorstehender Investitionen befürchtet die Kommission, dass der finanzielle Spielraum der Gemeinde dadurch stark eingeschränkt wird.
Unterstützung
Vergleich zum Spital Oberengadin
Ein Blick nach Graubünden zeigt, welche Konsequenzen ein Nein haben kann: Drei Oberengadiner Gemeinden – Silvaplana, Zuoz und Madulain – lehnten Anfang November einen Kredit für das Spital Oberengadin ab.
Damit droht dem zweitgrössten Spital Graubündens bereits im Frühling 2026 die Zahlungsunfähigkeit. Ohne die neue Leistungsvereinbarung von rund 51 Millionen Franken könnte das Regionalspital geschlossen werden, während Teile der Versorgung auf die Klinik Gut AG und das Kantonsspital Graubünden übertragen würden.
Sanierung hängt auch von den Gläubigern ab
Die Zukunft des GZO hängt nicht allein von den Gemeinden ab. Auch die Gläubiger müssen einem Schuldenschnitt über 160 bis 180 Millionen Franken zustimmen, was einen Verzicht auf rund 70 Prozent ihrer Forderungen bedeutet.
Das Spital befindet sich noch bis Juni 2026 in definitiver Nachlassstundung. Bis dahin soll das Sanierungskonzept mit den Aktionärsgemeinden und Gläubigern konkretisiert und in einen tragfähigen Nachlassvertrag überführt werden.