Seit zehn Jahren sind Frauen vor und nach der Geburt eines Kindes gänzlich von der Kostenbeteiligung in der Grundversicherung befreit: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt zahlen sie weder Franchise noch Selbstbehalt. Damit wollte das Parlament verhindern, dass Frauen mit Schwangerschafts-Komplikationen mehr bezahlen müssen als Frauen ohne Komplikationen.
Die Gesetzesänderung trat 2014 in Kraft – und eröffnete damit ein ideales Testfeld für die Frage, wie stark sich Kostenbeteiligungen auf das Verhalten im Gesundheitswesen auswirken. Ein Forschungsteam der CSS nahm sich nun dieses Themas an: Es wertete dafür Krankenkassendaten aus den Jahren 2012 bis 2019 aus; die Analyse stützte sich auf jährlich knapp 13'500 Geburten.
Erste Ergebnisse zeigen: Die Abschaffung der Kostenbeteiligung führte zu einem moderaten Anstieg der Gesamtausgaben. Deutlich war der Effekt allerdings bei einzelnen Leistungen: Physiotherapie wurde um 30 Prozent häufiger genutzt; und die Kosten für Laborleistungen legten um 5 Prozent zu.
Bei den stationären Leistungen sichteten die CSS-Ökonomen indessen – wenig überraschend – keinen Nachfrageeffekt.
Am stärksten reagierten Haushalte mit tiefem Einkommen (unterhalb des Medians). Dort stiegen die Gesamtausgaben nach der Kostenbefreiung um rund 5 Prozent, –bei der Physiotherapie sogar um satte 50 Prozent. Auch Laboruntersuchungen wurden häufiger in Anspruch genommen.
Tiefere Morbidität
Schliesslich ging die Studie auch der Frage nach, ob sich gesundheitliche Effekte bei den Neugeborenen feststellen lassen. «Wir nutzen dazu die Tatsache, dass Personen mit tieferen Einkommen mit einer Erhöhung der Nachfrage reagieren, während die hohen Einkommen dies nicht tun»,
so die Autoren zu ihrer Überlegung.
Und siehe da: Die durchschnittliche Morbidität der Neugeborenen nach Einkommen sank; die Aufhebung der Kostenbeteiligung bei den Müttern mit tiefem Einkommen dürfte dabei einen positiven Einfluss gehabt haben. «Unsere Forschung deutet also auf eine leichte Verbesserung der Gesundheit von Neugeborenen aus einkommensschwächeren Familien hin, was auf die positiven Effekte der erhöhten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen während der Schwangerschaft zurückzuführen sein könnte.»
Der erfasste Anstieg der nachgefragten Leistungen dürfte dabei durchschnittlich bei etwa 150 Franken pro Schwangerschaft liegen – sodass der Systemwechsel jährlich 6 bis 7 Millionen Franken an zusätzlichen OKP-Kosten mit sich brachte. Hinzu kommen die Rückgänge bei den Beiträgen der schwangeren Frauen: Was etwa 40 bis 50 Millionen Franken pro Jahr ausmachen dürfte.