Zwei Bundesgerichtsurteile mit Folgen

Leidet in den Spitälern die Fehlerkultur?

, 7. November 2018 um 08:30
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Strafverfolger können bei Bedarf auf ein vertrauliches Fehlermeldesystem der Spitäler zugreifen. Das hat das Bundesgericht in zwei Fällen entschieden. Die Urteile aus dem Jahr 2016 bedrohen die Fehlerkultur an den Spitälern, schreibt der «Tages Anzeiger». Denn sogenannte Critical Incident Reporting System (CIRS) sind extra so ausgestaltet, dass das personal Fehler melden kann, ohne dass dadurch jemanden juristische Konsequenzen drohen. So soll sichergestellt werden, dass Vorkommnisse auch tatsächlich gemeldet werden. Denn nur so können Fehler erkannt und fortan vermieden werden.
Doch aufgrund der Entscheide des Bundesgerichts hat etwa das Tessiner Zwangsmassnahmengericht entschieden, dass das CIRS praktisch gleich zu behandeln ist wie Daten aus den Krankenakten. «Das CIRS ist wie eine zarte Pflanze, die Gefahr läuft, durch juristische Eingriffe zerstört zu werden», wird der Qualitätsbeauftragter des Kantonsspitals Uri im Artikel zitiert. Seine Kollegin  Adriana Degiorgi vom Tessiner Kantonsspital sagt: «Das wäre das Ende eines der wichtigsten Instrumente, um die Sicherheit und Qualität in Spitälern zu erhöhen».
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