Die Schweizer Apotheken machten sich heute auf einen Ansturm gefasst, wie sie ihn noch nicht erlebt haben. Der Grund: Ab heute gibt es dort kostenlos fünf Corona-Selbsttests.
Gähnende Leere auch in grossen Apotheken
Doch bisher ist der Zulauf ausgeblieben. Wohl gibt es Kunden, die mit ihrer Krankenkassenkarte die ihnen zustehenden fünf Gratis-Selbsttests abholen wollen. Doch von langen Schlagen vor den Apotheken ist noch nichts zu sehen.
Gähnende Leere herrschte morgens um 9 Uhr in der Bellevue-Apotheke in Zürich. Das gleiche Bild in Bern: Nirgends standen Kunden vor den Apotheken – nicht einmal vor der zentral gelegenen Apotheke im Bahnhof Bern.
Zuger Spital-Apotheke: Abgabe nur auf Voranmeldung
Dabei hatten sich viele mit zusätzlichem Sicherheits- und Bedienungspersonal gewappnet. Die Apotheke des Zuger Kantonsspitals hat die Abgabe der Corona-Selbsttests wegen des befürchteten Ansturms sogar streng geregelt: Beziehen kann man Tests nur im Impfzentrum und das nur nach einer Voranmeldung im Internet.
Doch warum ist das Bedürfnis nach den Selbsttest doch nicht so gross, wie das viele angenommen haben? Eine Erklärung dürfte sein: Weil die Selbsttest nicht den ersehnten Freipass liefern. Wohl gibt es Kunden, die glauben, dass sie nach einem negativen Selbsttest ohne Vorsichtsmassnahmen wieder Menschen näherkommen dürfen. «Unbesorgt zusammensitzen» will zum Beispiel eine Kundin, wenn der Test negativ ausfällt.
Apotheken warnen: Kein Freipass
Doch genau davor warnen die Apotheken: «Ein negatives Testresultat ist nur eine Momentaufnahme für 24 Stunden und gibt keine hundertprozentige Sicherheit. Es ist keinesfalls ein Freipass, die Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln nicht einzuhalten», schreibt der Schweizer Apothekenverband Pharmasuisse.
Hingegen müssen Selbsttester bei einem positiven Resultat «zwingend und unmittelbar» einen PCR-Test vornehmen – und sich dann sofort in Selbstisolation begeben. Der Selbsttest liefert letztlich also nur bei einem positiven Resultat sichere Erkenntnis – und diese hat dann das Gegenteil von Freiheit zur Folge: nämlich zehn Tage Kontaktverbot zu anderen Menschen.