Apotheken dürfen mehr von ihrer Arbeit verrechnen

Der neue Tarifvertrag für die Apotheken regelt, wie viel die Verblisterung von Medikamenten und die Beratung künftig kosten darf.

, 29. Oktober 2025 um 11:36
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Bild: Florian Olivo / Unsplash
Der neue Tarifvertrag zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker, der so genannte LOA V, ist genehmigt und kann wie vorgesehen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Es geht darum, mit welchen Beträgen die Beratung von Apothekerinnen und Apothekern entschädigt wird. Mit der Genehmigung des Tarifvertrags will der Bundesrat solche Beratungen vor allem bei der Abgabe von Generika und Biosimilars fördern. Weiter honoriert er die maschinelle Verblisterung von Medikamenten für den individuellen Wochen-Bedarf der Patienten.
Im Tarif sind die gesamtschweizerisch geltenden Taxpunkte für die einzelnen Leistungen sowie der neue Taxpunktwert von 1.40 Franken festgelegt.
Apotheken dürfen gemäss dem festgelegten Tarif zum Beispiel einen Sicherheits-Check für ein neues Medikament der Swissmedic-Abgabekategorie A mit 5.08 Franken verrechnen. Für die Erstellung eines Wochen-Dosiersystems mit drei bis fünf Medikamenten dürfen sie 9.18 Franken, ab neun Medikamenten 21.29 Franken verlangen.
Wenn Apotheken einen Patienten dazu gewinnen können ein Originalpräparat mit einem Generikum oder einem Biosimilar zu ersetzen, können sie bei der Abrechnung künftig den Preisunterschied zwischen dem ärztlich verordneten Medikament und dem abgegebenen Medikament geltend machen. Von dieser Einsparung erhält die Apotheke 40 Prozent, die Krankenkasse 60 Prozent.
Der neue Tarif darf nicht zu mehr Kosten führen. Die Apothekerleistungen sind seit 24 Jahren nicht mehr im Arzneimittelpreis enthalten, sondern werden separat über Tarife abgegolten.
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