Bisher existiert eine solche Regelung nur in der Westschweiz. Die Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg schreiben Spitälern und Heimen vor, dass sie unter bestimmten Umständen Sterbehilfsorganisationen Zutritt gewähren müssen. In den Kantonen, die keine solche gesetzliche Pflicht kennen, weigern sich die Institutionen oft, in ihren Räumen Sterbehilfe zuzulassen.
Nun könnte der erste Deutschschweizer Kanton eine solche Regelung einführen. Wie die
«Basellandschaftlichen Zeitung» berichtet, handelt es sich dabei um den Kanton Baselland. Am Ursprung der geplanten Einführung stand eine Motion, die eigentlich viel weniger im Sinn hatte: Sie wollte die Sterbehilfeorgansationen verpflichten, sich an den Kosten der vorgeschriebenen strafrechtlichen Untersuchungen zu beteiligen. Gemäss der
BZ Basel arbeitet die kantonale Sicherheitsdirektion nun aber eine Vorlage aus, die viel weiter geht. Man wolle das Thema ganzheitlich angehen.
Auch der Motionär, ein SVP-Politiker, würde die Einführung des sogenannten Waadtländer-Modells begrüssen. Auch von Mitte-links kommt Support. Doch es gibt auch Bedenken - etwa vom Kantonsspital Baselland.