SG: Hirslanden droht Streichung von der Spitalliste

Die Klinik Hirslanden Zürich müsste den Anteil zusatzversicherter Patienten markant verringern, um auf der St. Galler Spitalliste zu bleiben.

, 11. April 2017 um 14:37
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Der hohe Anteil Zusatzversicherter an der Klink Hirslanden ist nicht nur in Zürich ein Streitpunkt (siehe hier), sondern auch in St. Gallen. Der Regierungsrat hält in einer Antwort auf einen Vorstoss fest, dass der Anteil zu hoch sei und die Klinik Hirslanden die Kriterien für einen Verbleib auf der St. Galler Spitalliste nicht erfülle. 
Dabei hat die Regierung Zahlen zur Spitalliste Akutsomatik veröffentlicht. Danach lag der Anteil der Zusatzversicherten im St. Galler Kantonsspital 2015 bei 21,1 Prozent. Höhere Werte hat etwa die Hirslanden Klinik Stephanshorn (33,2 Prozent). Mit Abstand am meisten Zusatzversicherte wurden von der Hirslanden Klinik Zürich behandelt: 74,9 Prozent.

Die Liste

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Anteil Zusatzversicherte in Listenspitälern (Quelle: Kantonsrat St. Gallen)
Damit erfülle die Hirslanden Klinik Zürich das Kriterium für einen Verbleib auf der Spitalliste nicht, schreibt die St. Galler Regierung. Der Kanton beabsichtige im Rahmen der Spitalliste 2017 eine Übergangsfrist zu setzen. «Bei Nichterfüllung des Kriteriums nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Streichung», heisst es.
Konkret hat die Regierung als eines von verschiedenen Kriterien einen Mindestanteil an grundversicherten Patienten definiert: Dieser lag 2015 bei 57,2 Prozent. Oder anders kalkuliert: Der Anteil der Zusatzversicherten darf den Wert von 42,8 Prozent nicht überschreiten.
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