Einbusse bei der Pensionskasse für USB-Mitarbeitende

Gleiche Löhne, gleicher Arbeitsort und keine Kündigungen: Das Unispital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) kommunizieren die Eckwerte der gemeinsamen Anstellungsbedingungen.

, 18. Dezember 2018 um 07:25
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Das geplante Universitätsspital Nordwest (USNW) rekrutiert neue Mitglieder für den Verwaltungsrat. Medinside berichtete. Das USNW, der Zusammenschluss zwischen dem Unispital Basel (USB) und dem Kantonsspital Baselland (KSBL) setzt aber auch auf motivierte und qualifizierte Mitarbeitende. Dafür werde es attraktive und konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen bieten, teilt die neue Spitalgruppe mit.
Die beiden Basler Spitäler haben deshalb Anfang Woche ihre Mitarbeitenden über die Eckwerte zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und Pensionskasse (PK) informiert. Die Arbeitgeber-Vertreter verpflichten sich dazu, diese Eckwerte einzuhalten, heisst es.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
  • Es kommt zu keinen Kündigungen auf Grund des Zusammenschlusses.
  • Die bisherigen Löhne werden übernommen.
  • Die überwiegende Mehrheit der Mitarbeitenden kann auch nach dem Zusammenschluss den heutigen Arbeitsort behalten.
  • Standortübergreifendes Arbeiten wird auf wenige Fachspezialistinnen und Fachspezialisten beschränkt sein. Bei Ausnahmen für einen kurzfristigen Einsatz wird die persönliche Situation mitberücksichtigen. Eine Wegentschädigung ist vorgesehen.
  • In den betrieblichen Vorsorgekommissionen herrscht über die Pensionskasse Einigkeit.
  • Im USNW wird es für alle Mitarbeitenden einen einheitlichen Plan für die berufliche Vorsorge bei der Pensionskasse Basel-Stadt geben.
  • Die vorgesehene Pensionskassen-Lösung bedeutet für die Mitarbeitenden des Kantonsspital Basellands eine Verbesserung, während die Mitarbeitenden des Unispitals (USB) Einbussen in Kauf nehmen müssen. Für die USB-Mitarbeitenden werden aber «grosszügige Übergangsregelungen» gewährt. 
  • Die Verhandlungen zum GAV sind noch nicht abgeschlossen.

Fronten sind offensichtlich verhärtet

Für die involvierten Arbeitnehmerverbände gehen die GAV-Verhandlungen aber nur langsam voran. Und es drohen im Vergleich mit den bisherigen Verträgen Verschlechterungen, wenn in strittigen Punkten keine Einigung erreicht werde, wie sie in einer Mitteilung schreiben.
Das Zwischenfazit der fünf Arbeitnehmerverbänden zum aktuellen Zeitpunkt: Die vorliegende Fassung wollen sie nicht unterzeichnen. Die Arbeitgeberseite müsste sich für einen Konsens in verschiedenen Bereichen «spürbar bewegen», heisst es weiter. 

Falsche Sicherheit für die Mitarbeitenden

Es drohe ein Patt, da sich die beiden Parteien bisher in mehreren relevanten Punkten uneins seien. Erwähnt wird etwa die Installierung eines Schiedsgerichts oder die Schichtzulagen für Assistenz- und Oberärzte.
«Den Mitarbeitenden wird der Eindruck einer Einigung vermittelt, die es nicht gibt. So werden sie in falscher Sicherheit gewogen», wird Toya Krummenacher von der Gewerkschaft VPOD in der «bz Basel» zitiert. 
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