Der Vorfall ereignete sich vor mehr als 14 Jahren. Nun hat das Bundesgericht zu Gunsten des geschädigten Patienten entschieden. Das
Kantonsspital Obwalden musste dem Opfer 170'000 Franken Schadenersatz bezahlen, wie die
«Obwaldner Zeitung» (Paywall) berichtet.
Der heute 48-jährige Handwerker erlitt bei einem Mofaunfall einen Armbruch im Bereich des Ellbogens. Beim operativen Eingriff wurde dem Patienten ein Nerv durchtrennt. Dieser Fehler führte dazu, dass das Opfer zeitweilig nicht mehr seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen konnte. Der Mann war teilinvalid.
Nicht über Risiken informiert
Das höchste Gericht kam zum Schluss, dass es sich nicht um einen Kunstfehler handelt. Es ist der Meinung, dass der Patient vor der komplizierten Operation über die Risiken hätte informiert werden sollen, die mit einem solchen Eingriff verbunden sind.
Keine Vergleichsverhandlungen
Der Obwaldner Patient wurde vom Luzerner Anwalt Urs Schaffhauser vertreten. Dieser wundert sich, dass sich das Kantonsspital nicht auf Vergleichsverhandlungen einliess. «Mitunter sehen die Ärzte ihre Fehler ein. Die Direktion hingegen will nicht eingestehen, dass etwas falsch lief.»
Der Fall konnte darum so lange nicht abgeschlossen werden, weil noch Jahre nach der Operation Therapien nötig waren. Einem Spezialisten des Kantonsspitals Luzern gelang es später, die Beweglichkeit der Hand grösstenteils wieder herzustellen. Der Mann kann heute wieder zu 80 Prozent arbeiten.
Prozesskosten 100'000 Franken
Auch das Hin und Her durch die Gerichtsinstanzen verzögerte den Fall. Die Prozesskosten belaufen sich für Obwalden auf über 100'000 Franken, welche die Versicherung trägt. Gemäss Werner Gut vom Obwaldner Gesundheitsamt «ging das Spital davon aus, dass der Patient über die Operationsrisiken genügend informiert wurde.»