Aargau: Kanton darf verurteiltem Arzt Bewilligung entziehen
Ein Arzt, der wegen sexueller Übergriffe eigentlich schon lange nicht mehr arbeiten dürfte, muss nun aufhören: Das Bundesgericht gab dem Kanton recht.
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Ein Arzt, der wegen sexueller Übergriffe eigentlich schon lange nicht mehr arbeiten dürfte, muss nun aufhören: Das Bundesgericht gab dem Kanton recht.
Gewalt, Beleidigungen und rassistisches Verhalten gegenüber dem Personal des HFR haben einem Patienten eine Verurteilung eingebracht.
In Zürich ist ein Arzt wegen Schändung und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt worden. Im Aargau darf er weiter praktizieren.
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