Kantone wollen bei Bedarf Bewilligung widerrufen

Nur ungern entscheiden die kantonalen Gesundheitsdirektoren demnächst über Grossveranstaltungen. Sie wollen, dass auch der Bund die Konzepte begutachtet.

, 2. September 2020 um 14:06
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Die Verantwortung, welche den kantonalen Gesundheitsdirektoren ab dem 1. Oktober aufgebürdet wird, ist gross: Sie müssen dann entscheiden, ob eine Grossveranstaltung Corona-tauglich ist oder nicht.

Striktere Regeln für Innenräume erhofft

Am liebsten hätten sie gehabt, wenn der Bund ein Machtwort gesprochen hätte und für Sportveranstaltungen in den Profiligen eine striktere Begrenzung der Besucher in Innenräumen vorgeschrieben hätte. Zumindest eine Mehrheit der Kantone hätte sich das so gewünscht, schreiben die kantonalen Gesundheitsdirektoren in einer Mitteilung.
Der Bund hat zwar, wie von den Kantonen gewünscht, einheitliche Bewilligungskriterien für Grossanlässe über 1000 Personen festgelegt. Aber noch etwas mehr Vorgaben von oben hätten die Kantone noch so gerne akzeptiert.

BAG soll wenigstens begutachten

Deshalb wünschen sich die Gesundheitsdirektoren nun, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wenigstens die Rahmenschutzkonzepte der grossen Dachverbände von Sport und Kultur zuerst begutachtet. Implizit befürchten die Kantone, dass sich die Veranstalter uneinheitliche Regelungen zunutze machen und ihre Anlässe in bewilligungsfreudigere Kanton verlegen könnten.
Von der BAG-Begutachtung versprechen sich die Kantone, dass die Veranstalter die Vorgaben besser einhalten und die Behörden diese auch einfacher kontrollieren können.

Grosser Aufwand für Bewilligung und Nachverfolgung

Die Kantone fürchten sich auch vor dem Aufwand, der sie erwartet, wenn sie die all die Gesuche für Grossveranstaltungen prüfen müssen. GDK-Präsident Lukas Engelberger bekräftigt, was er bereits vor einiger Zeit gesagt hat: «Die Wiederzulassung von Grossveranstaltungen ist eine grosse Herausforderung.»
Die Kantone wollen ab 1. Oktober Grossveranstaltungen bewilligen, sofern die Infiziertenzahlen genug tief und der Personalbestand für die Nachverfolgung der Kontakte der Infizierten genug hoch ist. Ausserdem müssen die Veranstalter ein Schutzkonzept vorlegen, das nicht nur für die eigentliche Veranstaltung gilt, sondern auch für die Besucherströme vorher und nachher.

Schlupfloch für die Kantone: Widerruf der Bewilligung

«Die Nachverfolgung von Infektionsketten bei einem Grossanlass mit über 1000 Personen ist in jedem Fall schwierig zu bewältigen», schreiben die Gesundheitsdirektoren.
Bereits jetzt künden sie deshalb an: «Die Kantone können eine bereits erteilte Bewilligung unter bestimmten Umständen widerrufen oder einschränken – etwa, wenn sich die epidemiologische Lage zwischen der Bewilligungserteilung und der Durchführung massgeblich verschlechtert.» Der Veranstalter habe in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

Zürich überprüfte letzte Woche 500 Schutzkonzepte

Wie viel Arbeit die Kantone mit dem Vollzug und der Kontrolle der Corona-Vorgaben haben, zeigt sich zum Beispiel im Kanton Zürich. Wöchentlich belegen dort die Behörden mit entsprechenden Zahlen ihren Aufwand. So haben die kantonalen Stellen letzte Woche 504 Schutzkonzepte überprüft. Und ebenfalls im Verlauf einer Woche kontrollierten sie 124 Mal, ob die verhängten Einreisequarantänen eingehalten werden.
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