Kantone lehnen Spitalregulierung und Benchmarking durch Bund ab

Der Bundesrat will mit seinen Vorschlägen die Versorgungsqualität verbessern und Kosten senken.

, 26. Juni 2020 um 09:07
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Die Kantone sind mit dem aus ihrer Sicht «massiven Eingriff des Bundes in die Preisgestaltung bei den stationären Spitaltarifen» nicht einverstanden. Dies schreibt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) in einer Mitteilung.

Was schlägt der Bundesrat vor?

Der Bundesrat will die Spitalversorgung verbessern und gleichzeitig die Kosten senken. Um dies zu tun, will er nationale Regelungen einführen. Dies ist auch als Kritik an den Kantonen zu verstehen, die bisher aus Sicht der Landesregierung diesbezüglich zu wenig erreicht haben. 
Der Bundesrat will einerseits die Spitalplanungskriterien weiter konkretisieren. Anderseits soll ein tarifrelevantes Benchmarking bei allen Spitälern eingeführt werden.  Der Bundesrat schlägt vor, den Benchmark beim 25. Perzentil zu setzen. Das heisst, jener Wert, bei dem 25 Prozent der schweregradbereinigten Fallkosten der Spitäler unterhalb und 75 Prozent oberhalb des Benchmarkwerts liegen. Nach einer mehrjährigen Übergangsfrist soll dieser Wert für die Festlegung der stationären Tarife herangezogen werden. Der Verordnungsentwurf ist aktuell in der Vernehmlassung. 
Die detaillierteren Hintergründe zu den Vorschlägen des Bundes hat Medinside hierhier und hier beleuchtet.

Vorschläge des Bundes fallen durch

Wenn das Benchmarking eingeführt werden, würde die Spitalversorgung «nur noch über das Kriterium der Kosten gesteuert», schreibt die GDK. Das könnten die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, «welche die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung» trügen, nicht unterstützen. Es sei die «Aufgabe der Kantonsregierungen, die von den Spitälern und Versicherern verhandelten Tarife auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen und zu genehmigen – oder sie nötigenfalls festzusetzen.»
Auch der Vorschlag des Bundes, die Planung von Spitälern, Geburtshäusern und Pflegeheimen besser zu regeln, fällt bei den Kantonen durch. Diese Pläne seien «ungenügend auf die Umsetzung der KVG-Revision zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit abgestimmt», finden die Kantone. Ihr Fazit: Die beiden Vorschläge des Bundesrates würden «in unverhältnismässiger Weise in die kantonalen Kompetenzen eingreifen».
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