Während das Bundesparlament das Kostendämpfungspaket für das Gesundheitswesen diskutiert, hat Bundesrat Alain Berset bereits die nächsten Massnahmen bereit: Der Bundesrat plant weitere Massnahmen und Eingriffe in den stationären Spitalmarkt. Dies sagte der Vizedirektor des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Thomas Christen, am Donnerstag am DRG-Forum in Bern. Was ist konkret geplant?
Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und Qualität
So will der Bundesrat die Spitalplanungskriterien weiter konkretisieren. Die Vernehmlassung dazu soll schon sehr bald starten. Welche Planungskriterien der Bund vorsieht, wollte der Berset-Vertraute Christen auf Nachfrage noch nicht im Detail erläutern. Nur so viel: Einerseits gehe es um Kriterien der Wirtschaftlichkeit – mit einem schelmischen Lächeln gibt er auch noch Preis, dass dazu wohl auch Fallzahlen gehören werden. Andererseits werden die Vorgaben Qualitätskriterien, und Qualitätserfordernisse umfassen, so Christen.
Betriebsvergleich und Benchmarking
In der Branche ebenfalls zu reden geben dürfte eine zweite Neuerung: Das BAG will Betriebsvergleiche veröffentlichen – solche werden vom Bundesverwaltungsgericht und dem Parlament bereits seit einiger Zeit verlangt. Die Publikation soll gemäss Christen noch im laufenden Jahr erfolgen. Die Zahlen werden die schweregradbereinigte Spitalkosten pro Spital umfassen. Dies gestützt auf Zahlen der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). Weil nicht alle Kantone standortgestützte Zahlen abliefern – sondern teilweise nur nach Spitalgruppen - wird der Betriebsvergleich vorerst einige Unschärfen aufweisen. Magdalena Wicki von der GDK sagt dazu, dass man die Kantone darauf hinweise, künftig nach einzelnen Standorten aufgeschlüsselte Daten zu liefern.
Gemäss Christen zeigen die Zahlen – wie zuletzt auch bereits die Daten des Vereins Spitalbenchmark – «relativ grosse Unterschiede» bei den Spitalkosten auf. Manche der Unterschiede seien «gerechtfertigt, andere derweil weniger». Neben dem Betriebsvergleich will der Bundesrat deshalb auch ein Benchmarking einführen. Ziel: Die Stärkung der Wirtschaftlichkeit.
Bundesrat will Referenztarife definieren
Eine weitere Vorlage, die bald in die Vernehmlassung geht, betrifft die Definition der Referenztarife. «In diesem Bereich gibt es Schwierigkeiten», sagt Christen. Damit der Bundesrat überhaupt intervenieren kann, muss in einer ersten Runde das KVG geändert werden. Erst anschliessend soll definiert werden, wie der Bund die bekannten Probleme mit ausserkantonalen Behandlungen im Detail angehen will.