Der Regierungsrat hat zwei Vorlagen an den Kantonsrat überwiesen und möchte damit diese beiden Änderungen im Spitalplanungs- und finanzierungsgesetz (SPFG) erwirken:
- Die Einführung einer Abgabe auf den Erträgen der Zürcher Listenspitäler aus der stationären Behandlung von Patientinnen und Patienten, für die Zusatzleistungen erbracht werden. Auf der Basis des Rechnungsjahrs 2015 würde dies dem Kanton rund 43 Millionen Franken einbringen.
- Die Schaffung der Voraussetzungen, um «unnötige stationäre Behandlungen» zu vermeiden und ambulante Behandlungen zu fördern. Dadurch würden sich die Ausgaben des Kantons im Bereich der Spitalfinanzierung um rund 7 Millionen Franken pro Jahr vermindern, schreibt der Regierungsrat.
Progressive Abgabe
Die Abgabe soll progressiv ausgestaltet werden und dann zum Tragen kommen, wenn bei einem Spital der Anteil der zusatzversicherten Patienten bei über 20 Prozent liegt. Damit wird gemäss Regierungsrat den Spitälern ein «grosszügiger abgabefreier Spielraum» belassen.
Je nach Höhe des Zusatzversichertenanteils eines Spitals wird der Abgabesatz zwischen 0 und 35 Prozent betragen. Werden zum Beispiel in einem Spital für 50 Prozent aller Patienten Zusatzleistungen erbracht, wird die Abgabe im Durchschnitt 12,5 Prozent des Zusatzleistungsertrags betragen, bei einem Anteil von 30 Prozent dagegen nur 2,5 Prozent des Zusatzleistungsertrags.
Spitäler, deren Zusatzversichertenanteil dem Durchschnitt der Zürcher Listenspitäler von 26 Prozent entspricht, sollen eine Abgabe von 1,3 Prozent leisten.
Die Abgaberegelung soll auf fünf Jahre befristet sein. Rechtzeitig soll Bilanz über ihre Wirkung gezogen werden, etwa im Hinblick auf die Tarifentwicklung und die Zusammensetzung der Patientenstruktur.
Liste mit wirksamen ambulanten Behandlungen
Im Zusammenhang mit der zweiten Gesetzesvorlage soll die Gesundheitsdirektion eine Liste der Untersuchungen und Behandlungen erstellen, bei denen die ambulante Durchführung in der Regel wirksamer, zweckmässiger oder wirtschaftlicher ist als die stationäre.
Führt ein Listenspital solche Untersuchungen oder Behandlungen trotzdem stationär durch, soll sich der Kanton nur dann an den Kosten beteiligen, wenn besondere Umstände vorliegen, welche die stationäre Durchführung erfordern.
«Interventionistisch und unstatthaft»
Das
Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen bezeichnet das Vorhaben des Zürcher Regierungsrats in einer Medienmitteilung als «höchst fragwürdig». Die staatliche Abschöpfung von Finanzmitteln in einem freien Markt sei «interventionistisch und unstatthaft». Durch die neue «Sondersteuer» würden Versicherte mit Spitalzusatzversicherung bestraft, weil eine staatlich angeordnete Abschöpfung von Prämiengeldern sehr wahrscheinlich zu Prämienerhöhungen im Zusatzversicherungsbereich führen würde. Ausserdem würde die Steuer vor allem Privatspitäler, Belegärzte und Zusatzversicherer strafen und den Wettbewerb zu den staatlichen Spitälern «massiv verzerren».