Kanton Bern überprüft Anforderungen für Spitalliste

Eine Arbeitsgruppe soll die Kriterien bezüglich wie Fachpersonal, Organisation und Infrastruktur der Listenspitäler teilweise anpassen.

, 29. September 2016 um 08:09
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Regierungsrat Pierre Alain Schnegg will eine Arbeitsgruppe einsetzen, um die Anforderungen zu überprüfen, welche sich aus den Leistungsaufträgen ergeben. Dabei geht es um Aspekte wie Fachpersonal, Organisation und Infrastruktur.
Konkret sollen die Vorgaben der Leistungssystematik besser mit den bernischen Gegebenheiten abgestimmt werden, teilt die Gesundheitsdirektion mit. Die Anpassungen sollen für die Spitallisten ab 2017 übernommen werden.
Nach der heutigen Vereinbarung mit den Spitalverbänden, abgeschlossen 2014, stützen sich die Anforderungen auf die Zürcher Leistungsgruppensystematik; diese wird auch von der Gesundheitsdirektorenkonferenz zur Gliederung der Spitalliste empfohlen.

Unerwünschte Nebeneffekte

Das kantonale Spitalamt hat nun damit begonnen, die Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen. Dabei bekundeten diverse Spitäler Mühe mit der von Zürich übernommenen Leistungssystematik: Sie sei teilweise nicht erfüllbar oder habe unerwünschte Effekte.
Pierre Alain Schnegg (SVP), Berns neuer Gesundheits- und Fürsorgedirektor, hat deshalb Vertreter der kantonalen Spitalverbände zu einem Gespräch eingeladen. Dort wurde vereinbart, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe die umstrittenen Anforderungen diskutiert und bis Ende März 2017 allenfalls Vorschläge für gleichwertige Alternativen unterbreitet.
In einem ersten Schritt werden die Anforderungen der Akutsomatik überprüft, in einem zweiten Schritt diejenigen der Rehabilitation und Psychiatrie. 
Die Zürcher Systematik ist dabei grundsätzlich unbestritten. Eine Differenzierung der Anforderungen hinsichtlich der bernischen Gegebenheiten dränge sich jedoch auf, so die Teilnehmer. So etwa bei der geforderten Verfügbarkeit von Fachärzten. 
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