Unter dem Titel «Willkür auf dem Gesundheitsamt» erschien vor rund einem Jahr in der «Basler Zeitung» ein Artikel zu den geplanten neuen Spitallisten. Zusammengefasst wurde den Gesundheitsdirektoren der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vorgeworfen, bei Leistungsverträgen öffentliche gegenüber privaten Spitälern (willkürlich) zu bevorzugen.
Die Basler Gesundheitsdirektion unter Regierungsrat Lukas Engelberger wollte diese Berichterstattung so nicht hinnehmen und verwies auf eine Verletzung der Wahrheitspflicht. Das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt reichte über Rechtsanwältin Rena Zulauf eine Beschwerde beim Presserat ein. Diese Organisation gilt als Beschwerdeinstanz zur journalistischen Berufsethik.
Diesen Punkt heisst der Presserat gut
Nun liegen die Erwägungen vor: Die Mehrheit sah in der Behauptung, die Behörden griffen zu «Tricks» und hätten auf der Spitalliste ein «
Phantomspital» erfunden, um dem Basler Universitätsspital (USB) lukrative orthopädische Eingriffe zuzuschanzen, keine Verletzung der Wahrheitspflicht. Es ging insbesondere um eine Zusammenarbeit des Unispitals mit dem privaten Bethesda-Spital.
Anders wiegt der Vorwurf der Willkür: Dieser sei schwerer und nicht hinreichend belegt, so die Beschwerdeinstanz. Die Anschuldigung, dass bestimmte Spitäler willkürlich bevorzugt würden, müsse gut belegt sein. Die dem Presserat vorliegenden Tabellen ohne genaue Quellenangabe seien dafür nicht ausreichend. Der Schutz vor willkürlichem Handeln staatlicher Behörden sei ein hohes Gut, wie auch die Beschwerdeführerin mit Verweis auf die Bundesverfassung betont.