In allen «Risikoinstitutionen» im Kanton Freiburg gilt in einer Woche Testpflicht. Der Staatsrat hat entschieden: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss obligatorische zum Testen antreten, und zwar mindestens einmal pro Woche.
Praxen sind ausgenommen
Das gilt für alles Personal, das Kontakt zu betreuten Personen in «Risikoinstitutionen» hat. Dazu gehören Spitäler, Kliniken, Geburtshäuser, Ambulanzdienste, Einrichtungen und Tagesstrukturen für ältere Personen, Hilfs- und Hauspflegedienste sowie Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung und für Suchtkranke.
Die Institutionen müssen die Tests selber organisieren. Testen lassen müssen sich auch externe Personen, die Kontakt mit den betreuten Personen haben, jedoch nicht geimpft oder genesen sind. Der ambulante Bereich, also Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Physiotherapiezentren, ist von dieser Massnahme ausgenommen.
COVID-19-Zertifikat bei Besuchen empfohlen
Der Staatsrat empfiehlt den Risikoinstitutionen ausserdem, bei Besuchen ein COVID-19-Zertifikat zu verlangen. Bei Situationen am Lebensende und bei Notfällen sollen sie aber auch Ausnahmen machen können.