Im Fall der 2014 entlassenen Anästhesieärztin Natalie Urwyler erfährt die Öffentlichkeit immer mehr Details. Erst vor kurzem ist bekannt geworden, dass sie mit Verweis auf das Gleichstellungsgesetz «Schadenersatz für ihre verhinderte Karriere»
im Umfang von fünf Millionen Franken fordert.
Diese monetäre Forderungen sind für Uwe E. Jocham «weit höher», als er es bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen je gesehen habe. Dies sagt der Insel-Direktionspräsident der «Berner Zeitung» (Artikel abopflichtig). Das Inselspital könne und wolle deshalb in keiner Art auf Urwylers Millionenansprüche eintreten.
Sie betreibt die Insel Gruppe seit Jahren
Natalie Urwyler gehe, so Jocham weiter, bei ihren Entschädigungsforderungen davon aus, sie hätte an der Insel quasi automatisch weiter Karriere gemacht. Das hält er für «vermessen», sagt er der Zeitung. Einer Berufung zu einer Professur oder einer Klinikleitung gehe ein «harter, nicht voraussehbarer Auswahlprozess» voraus.
Der Direktionspräsident erwähnt gleichzeitig, dass Urwyler die Insel Gruppe seit Jahren jährlich auf die Summe von zehn Millionen Franken betreibe. Man habe das tun müssen, um eine Verjährung zu vermeiden, erklärt ihr Anwalt Rolf P. Steinegger der BZ diesen Schritt.
Insel Gruppe wird ihr wohl kündigen
Uwe E. Jocham sieht schliesslich keine Möglichkeit, dass die formell freigestellte Ärztin je wieder bei der Insel Gruppe arbeiten werde. Ebenso, dass die Berner Spitalgruppe ihr in einem aussergerichtlichen Vergleich angesichts der Höhe der Forderungen entgegenkommen könne.
Das wahrscheinlichste Szenario: «Wir warten das Ende des Verfahrens ab und werden ihr sechs Monate danach ordentlich kündigen», sagt er der Zeitung. Für Anwalt Steinegger ist seine Klientin «im Gegensatz zum Inselspital» aber bereit, «über eine faire und vernünftige aussergerichtliche Regelung zu verhandeln».
Insel-Anwalt: Hat nichts mit Gleichstellung zu tun
Der Fall Urwyler zieht sich bereits über mehrere Jahre hin. Die erfolgreiche und habilitierte Ärztin hatte vor sechs Jahren die Kündigung erhalten, unter anderem weil das Arbeitsverhältnis zu ihrem Chef Frank Stüber «zerrüttet» gewesen sein soll. Die Ärztin sah sich «diskriminiert» und klagte mit Berufung auf das Gleichstellungsgesetz gegen ihre Entlassung.
Das Berner Obergericht bestätigte 2018 das Urteil der Vorinstanz, welche die Kündigung als «Rachekündigung» qualifizierte. Für den Anwalt der Insel Gruppe, Jörg Zumstein, hat Urwylers Sieg aber nichts mit Gleichstellung zu tun, weil das Gericht bloss einen «Formfehler» geltend gemacht habe. Es war noch eine Beschwerde wegen Diskriminierung offen. Für die Gleichstellungsfrage relevanter hält Zumstein
den noch hängigen Teil mit den Poolgeldern.