«Inselspital: Im Fall Urwyler ist der brisantere Teil noch hängig - jener der Poolgelder». Das schrieb Medinside im November 2018. Der Titel könnte von gestern sein. Es hat sich an diesem Befund nichts verändert.
Ebenfalls nichts verändert hat sich an der Tatsache, dass das Inselspital ihrer früheren Anästhesieärztin immer noch einen Lohn überweist, obschon sie seit Ende 2014 nicht mehr am Inselspital tätig ist.
Stüber kündigte Urwyler...
Frank Stüber, seit 2008 Direktor der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie, kündigte der habilitierten Ärztin Natalie Urwyler gegen Ende 2014. Angeblich, weil das Arbeitsverhältnis «aufgrund zahlreicher Vorfälle über längere Zeit hinweg sehr belastet» worden sei. Das berichtete die Berner Zeitung am 13. November 2014.
.... aber es war eine Rachekündigung
Natalie Urwyler setzte sich für Frauenrechte ein. Sie wehrte sich gegen die Diskriminierung von Frauen und kritisierte wiederholt den mangelnden Schutz von Schwangeren am Inselspital. Für ihren Kampf und das Risiko, das sie damit einging, erhielt sie 2018 den Prix-Courage des
«Beobachters».
Im September 2018 erklärte das Berner Obergericht in zweiter Instanz, die Entlassung von Natalie Urwyler sei eine Rachekündigung. Das bedeutet, dass die 45-jährige faktisch beim Inselspital angestellt ist. Doch arbeiten darf sie nicht - wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses.
Undurchsichtige Poolgelder
Die Rachekündigung ist das eine; die Verteilung der Poolgelder etwas anderes. Denn Natalie Urwyler klagte nicht nur gegen die widerrechtliche Kündigung, sondern auch gegen die undurchsichtige Verteilung der Poolgelder.
Im wesentlichen handelt es sich dabei um Einnahmen, die von Privatpatienten stammen und den Ärzten in leitenden Funktionen als Zusatzeinkommen verteilt werden. Normalerweise herrscht bezüglich dessen Verteilung Transparenz. Nicht so in der Klinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie (KAS) unter Chefarzt Frank Stüber, dem früheren Vorgesetzten von Natalie Urwyler.
Die seltsame Methode des Frank Stüber
Frank Stüber liess von seinen Untergebenen unterschreiben, dass er alleine über die Verteilung der Poolgelder bestimmen könne. Man kann sich ausrechnen, was einer Oberärztin blüht, wenn sie die Unterschrift verweigert. Erstaunlicherweise hat die Leitung des Inselspitals gegen das Vorgehen von Chefarzt Frank Stüber nichts einzuwenden.
Genau um die Verteilung dieser Poolgelder geht in einem anderen Gerichtsverfahren, das nun seit April 2015 anhält. Natalie Urwyler und ihr Anwalt Rolf Steinegger wollen wissen, ob bei der Verteilung keine Diskriminierung stattgefunden hat. Rolf Steinegger bestätigt gegenüber Medinside, dass ein gerichtlicher Gutachter seit über einem Jahr damit beschäftigt ist, dieser Frage auf den Grund zu gehen. Bisher ohne Ergebnis.
Das Inselspital erklärt die Verzögerung
Medinside wollte vom Inselspital wissen, weshalb sich diese Prozedur derart in die Länge ziehe. Das Inselspital müsste ein ureigenes Interesse daran haben, endlich Licht ins Dunkel dieser Machenschaften zu bringen und einen Strich unter die Affäre Urwyler ziehen zu können.
Die Antwort kam postwendend: «Das Inselspital hat dem Gutachter alle verlangten Angaben gegeben. Er hat sein Gutachten im März 2019 dem Gericht eingereicht,» erklärt die Medienstelle. Aufgrund von Zusatzfragen sei der Gutachter vom Gericht für ein Ergänzungsgutachten mandatiert worden, das Mitte 2020 vorliegen sollte. «Die ganze zeitliche Verzögerung wurde in keiner Weise durch das Inselspital verursacht.»