Bei den betroffenen Patientinnen und Patienten sorgen sie für Schmerzen und Stress - die Behandlerinnen und Behandler stellen sie vor schwierige ethische Entscheidungen: Schwarze Listen, auf denen säumige Prämienzahler aufgeführt sind. Vor Kurzem führten noch neun Kantone eine solche Liste, bald sind es nur noch sechs. Nachdem Solothurn und Graubünden zuletzt die Abschaffung beschlossen haben, folgt nun der Kanton Schaffhausen. Das dortige Kantonsparlament hat mit grossem Mehr für das Ende der Schwarzen Liste votiert, wie
Radio SRF berichtet.
Die Mehrheit war sich einig, dass viele unverschuldet auf der Liste landen, weil sie die steigenden Prämien nicht stemmen können. Schweizweit verfügen gemäss BAG rund 166'000 Versicherte über Zahlungsrückstände bei den Krankenkassen.
Wer bezahlt?
Was passiert eigentlich mit den Behandlungskosten von säumigen Prämienzahlenden? Die Kantone übernehmen 85 Prozent der Forderung, der Verlustschein bleibt beim Versicherer.
Eine im Bundesparlament hängige Standesinitiative des Kantons Thurgau will dies anpassen. Der Vorstoss verlangt, dass die Kantone die Schuldscheine erhalten, wenn sie im Gegenzug 90 Prozent der Kosten übernehmen.
Auch national sind die Listen unter Druck. Geht es nach dem Willen der ständerätlichen Gesundheitskommission - Entscheid vom Oktober 2020 -, könnten die Listen bereits per 2022 verboten werden. Auch die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ist für die Abschaffung.
Ethisch problematisch
Was ist das Problem dieser Listen? Die Medizinethikerin Leana Cavelti beschreibt die ethischen Fragen in ihrem preisgekrönten Essay
«Schwarze Liste als Todesurteil» wie folgt:
- «Ärztinnen und Ärzte müssen diesen Patienten von Gesetzes wegen eine medizinische Versorgung verweigern und sie unbehandelt nach Hause schicken. Davon ausgenommen sind Notfallbehandlungen. Aber, wo fängt ein Notfall an und wo hört er auf? Sind unsere Ärztinnen und Ärzte in der Lage, eine solche Grenze in jedem Fall klar zu ziehen? Und ist die Behandlungsverweigerung, auch wenn sie rechtlich zulässig ist, ethisch zweifelsfrei vertretbar?»
Todesfall wegen Liste
Dass das nicht immer gut ausgeht, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2018. Ein HIV-positiver Patient aus Chur erhielt keine Behandlung, weil er auf der Schwarzen Liste aufgeführt war. In der Folge verstarb er. In Schaffhausen wäre ein solcher Fall bald nicht mehr möglich.
Weiterhin Schwarze Listen führen die Kantone Thurgau, St. Gallen, Zug, Luzern, Aargau und Tessin.