Am Dienstag hat das Universitätsspital Zürich (USZ) die Ergebnisse von zwei Untersuchungsberichten vorgestellt. Sowohl in der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wie auch in der Klinik für Herzchirurgie wurden dabei Verfehlungen festgestellt (
«Medinside» hat hier berichtet). In der
USZ-Medienmitteilung zu den unzulässigen Verrechnungen von Arztgesprächen in der Herzklinik findet sich aber eine grosse Leerstelle. Wer ist oder sind der oder die Schuldigen?
Die USZ schrieb am Dienstag nämlich nur, dass «die Ärzte, die diese Visiten durchgeführt haben und entsprechend auf der Abrechnung aufgeführt wurden, keine Kenntnis von der Verrechnung in ihrem Namen» gehabt hätten. Als Grund für die Verrechnungen steht zudem einzig, dass diese «systematisch von der Klinikadministration erfasst» worden seien.
Doch wer hat dies veranlasst?
Fall für die Strafbehörden
«Medinside» hat am Dienstagabend beim USZ nachgefragt. Die Antwort kommt von Franz Hoffet, USZ-Spitalrat und Mitglied des Finanzausschusses. Seine Antwort: «Dies konnte von der untersuchenden Anwaltskanzlei nicht festgestellt werden und wird nun von den Strafbehörden zu ermitteln sein.» Die Herzklinik kommt also einstweilen nicht zur Ruhe.
Klar ist: Das Geld floss in den Honorarpool, der dann nach einem Schlüssel auf die poolberechtigten Ärzte aufgeteilt wurde, wie Hoffet auf Anfrage weiter mitteilt.
Gemäss der Mitteilung vom Dienstag wird das Geld nun von den beteiligten Ärztinnen und Ärzten zurückgefordert - egal ob diese informiert waren oder nicht. Die Suche nach den Verantwortlichen, die geht derweil weiter.
In einer frühen Version dieses Textes stand irrtümlicherweise, dass die Homburger AG, deren Partner Franz Hoffet ist, die Untersuchung durchgeführt hat.