Zwar traten bisher erst wenige Fälle in der Schweiz auf. Gleichwohl greift der Bundesrat nun zu einschneidenden Massnahmen. An einer Sondersitzung hat er heute beschlossen: Öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, werden verboten. Dieses Veranstaltungsverbot gilt ab sofort bis mindestens bis zum 15. März. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig.
Für Veranstaltungen, an denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, «müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.»
Das Epidemiegesetz macht Massnahmen möglich
Die Massnahmen wurde gestützt auf das Epidemiegesetz in der neu geschaffenen
Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) festgehalten.
Der Bundesrat schreibt, er seit sich bewusst, dass diese Massnahme weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz hat. Er verspreche sich davon aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und für die öffentliche Gesundheit. Durch die Massnahme solle die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.