Der vom Bundesrat verordnete OP-Stopp bringt für die Spitäler massive finanzielle Einbussen mit sich. Keine Eingriffe bedeuten wegbrechende Einnahmen - und damit auch wenig Liquidität. Kurz: Den Spitälern geht das Geld aus.
So benötigen einzelne Spitäler nun rasch flüssige Mittel, um die bevorstehenden Löhne zu bezahlen. Und andere wiederum mit leeren Kassen müssen Geld aufnehmen, um die laufenden Kosten zu bezahlen.
Hirslanden sorgt sich um die Liquidität
Hirslanden hat vor diesem Hintergrund nun auch die Zahlungsfrist für ihre Kreditoren verlängert: von 30 auf 90 Tagen,
wie das Nachrichtenportal «Nau.ch» berichtet. Der Online-Plattform liegt als Beispiel ein Fall im Wert von mehreren Zehntausend Franken vor.
Als Begründung nennt die Privatklinikgruppe: «Oberste Priorität liegt in der Versorgung der Covid-19-Patienten.» Um die Versorgung aller Patienten nachhaltig sicherzustellen, sei die Zahlungsfrist auf 90 Tage erhöht worden.
Man sei mit den meisten Lieferanten im persönlichen Gespräch und viele haben grosses Verständnis für dieses Vorgehen, sagt Sprecher Claude Kaufmann dem Nachrichtenportal. Es gehe um Lieferanten, deren Leistungen und Produkte nicht direkt den Patienten zukommen.
Wer trägt die finanziellen Einbussen?
Wer schliesslich für die finanziell erlittenen Einbussen und für die Leistungen für die Corona-Pandemie aufkommen muss, ist noch nicht klar. Die Kantone, der Bund oder die Krankenversicherer? Der Kanton Zürich etwa hilft den Spitälern derzeit bei Liquiditätsschwierigkeiten und richtet Akontozahlungen aus.
Der Kanton Bern wiederum versorgt seine Spitäler mit zinslosem Darlehen. Im Kanton Aargau liegt der Fokus derzeit bei der Sicherung der Liquidität. Ob allenfalls beispielsweise höhere Abgeltungen für Vorhalteleistungen oder kantonale Finanzhilfen an die Spitäler erforderlich sein werden, ist noch offen.
Lockerung des OP-Verbots in Betracht ziehen
Wie lange das OP-Verbot noch aufrecht erhalten werden soll und kann, ist schwierig zu sagen. Der Spitalverband H+ verhandelt derzeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) über eine Aufhebung des angeordneten Stopps für geplante Eingriffe.