Bund wertet Komplementärmedizin auf

Homöopathie oder Anthroposophie sollen den anderen medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt werden. Damit müssen die Krankenversicherer Leistungen der Alternativmedizin definitiv übernehmen.

, 29. März 2016 um 11:20
image
  • komplementärmedizin
  • politik
  • versicherer
Seit 2012 muss die obligatorische Krankenpflegeversicherung die ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie übernehmen. Dies nachdem das Volk einen Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin deutlich angenommen hatte. 
Die Regelung gilt provisorisch bis 2017. Sie ist darum provisorisch, weil der Nachweis ausstand, dass die Leistungen «wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich» sind. Nun zeigte sich, dass der Nachweis für die Leistungen «als Ganzes» nicht möglich ist. Darum soll künftig ein abgestuftes Verfahren gelten.
Grundsätzlich bleiben die Leistungen damit auch nach 2017 kassenpflichtig. Wie bei anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne umstrittene Leistungen überprüft werden. Dabei müssen die Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz, ärztliche Erfahrung und Weiterbildung berücksichtigt werden.

Leistungsvergütung ohne Unterbruch

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) schickt entsprechende Verordnungsanpassungen in die Anhörung, wie es in einer Mitteilung heisst. 
Die Gleichstellung soll neben den vier erwähnten Bereichen auch die Akupunktur miteinbeziehen, welche bereits heute unbefristet von der Grundversicherung vergütet wird. Vorgesehen ist, dass die neuen Bestimmungen am 1. Mai 2017 in Kraft treten. 
Kostenmässig fällt die Komplementärmedizin kaum ins Gewicht. Die Kosten werden jährlich auf 50 Millionen Franken geschätzt. 

  • Zur Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI)

Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image
Gastbeitrag von Felix Schneuwly

Beenden wir die Zwangsehe der Tarifpartner

Regulierung und Bürokratie treiben die Gesundheitskosten in die Höhe – ohne Mehrwert für die Bevölkerung. Vertragszwang, Zwangsgemeinschaft der Tarifpartner, Territorialitätsprinzip: Wir sollten solche alten Zöpfe abschneiden.

image

Swica baut ab: 30 Stellen und drei Regionaldirektionen

Die Winterthurer Krankenkasse Swica spart 50 Millionen Franken Verwaltungskosten und streicht drei Regionaldirektionen.

image

Schweizer Ärzte sind besorgt über WHO-Austritt der USA

Die Weltgesundheitsorganisation WHO ist für das Medizin-Personal in der Schweiz nicht so unwichtig, wie es auf den ersten Blick scheinen mag.

image

Vertragszwang: Mehr Wettbewerb – oder nur mehr Bürokratie?

Nun will auch die Gesundheitskommission des Nationalrats den Vertragszwang für Krankenkassen begrenzen, um Überversorgung und Kosten einzudämmen. Die Spitäler warnen.

image

Briten wollen mit KI das staatliche Gesundheitssystem verbessern

Der britische Premierminister kündigte an, mit künstlicher Intelligenz (KI) das Gesundheitswesen in Grossbritannien revolutionieren.

image

Unispital Zürich: Regierungsrat bezieht Position zur KIS-Beschaffung

Amerika oder Zürich? Die Frage der KIS-Beschaffung am Universitätsspital Zürich wird immer mehr zum Politikum.

Vom gleichen Autor

image

Pflege: Zu wenig Zeit für Patienten, zu viele Überstunden

Eine Umfrage des Pflegeberufsverbands SBK legt Schwachpunkte im Pflegealltag offen, die auch Risiken für die Patientensicherheit bergen.

image

Spital Frutigen: Personeller Aderlass in der Gynäkologie

Gleich zwei leitende Gynäkologen verlassen nach kurzer Zeit das Spital.

image

Spitalfinanzierung erhält gute Noten

Der Bundesrat zieht eine positive Bilanz der neuen Spitalfinanzierung. «Ein paar Schwachstellen» hat er dennoch ausgemacht.