Die Gewerkschaft VPOD fordert, Zürcher Spitäler sollen die Umkleidezeit der Angestellten als Arbeitszeit entschädigen. Doch der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) hat hier eine ganz andere Haltung. Für den VZK gebe es keinen Grund, die bestehenden Regelungen anzupassen,
schreibt er in einer Mitteilung. Es sei Usanz in Spitälern, dass die Stempeluhr erst zu laufen beginne, wenn Mitarbeitende bereit seien für ihre Arbeit. Diese Regelung verletze das Arbeitsgesetz nicht. Der VZK ist zudem der Ansicht, dass Anpassungen von Arbeitsbedingungen nicht verordnet werden können.
Regierungsrat unterstützt die Abgeltung
Sollte die Umkleidezeit neu als Arbeitszeit gelten, müssten laut dem Verband Kompensationsmassnahmen getroffen werden. Sonst würde ein Prämienschub ausgelöst. In einem Regionalspital würden sich die Kosten pro Jahr auf drei bis vier Millionen Franken belaufen, in einem grossen Spital auf zehn bis 20 Millionen Franken. «Dies können und wollen sich die Spitäler nicht leisten».
Nach Berechnungen der Gewerkschaft VPOD addieren sich
die täglichen Umkleide-Minuten im Jahr auf ganze zwei Wochen. Der Zürcher Regierungsrat unterstützt den VPOD: Es sei naheliegend, dass das vom Arbeitgeber vorgeschriebene Umziehen grundsätzlich als Arbeitszeit gelte, hält der Regierungsrat in einer Antwort auf eine Anfrage von SP, Grünen und EVP fest.