Spitäler verpflichten ihr Personal, die Alltagskleidung vor Arbeitsbeginn gegen Berufskleidung einzutauschen. Arbeitsstart und Schluss ist nach beziehungsweise vor dem Umziehen – das rund zehn Minuten dauert.
Pro Jahr mache das hochgerechnet rund zwei Wochen aus, sagt Roland Brunner, Zürcher Regionalsekretär vom Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD).
Die Gewerkschaft will das nun ändern: Unter dem Motto «Umkleiden ist Arbeitszeit!» trafen sich vor kurzem der Verband und Vertreter des Zürcher Unispitals (USZ). Auslöser der Debatte ist eine Systemänderung (Audigard) bei der Kleiderausgabe am Unispital. Neu werden diese ab 2019 automatisiert ausgegeben und nicht mehr im persönlichen Garderobenfach hinterlegt. Laut VPOD stösst das beim Personal auf Ablehnung: Man befürchtet längere Warte- und Umkleidezeiten.
«Umkleidezeit ist keine Arbeitszeit»
Die Gewerkschaft stützt sich dabei auf Empfehlungen des Staatssekretariats für Wirtschaft
(Seco). Diese besagen, die Zeitspanne für das notwendige Umziehen sei als Arbeitszeit anzurechnen. Die bisher geltende Praxis ist im Gesundheitswesen bekanntlich üblich. Alle Spitäler handhaben es gleich,
wie Christian Schär vom Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) sagt. Weil die Kliniken aber aus Kostengründen wohl nicht freiwillig davon abrücken werden, bereitet der VPOD im Kanton Zürich nun eine Klage vor.
Ein Erfolg vor Gericht hätte Auswirkungen für das Gesundheitspersonal in der ganzen Schweiz, sagt Gewerkschaftssekretär Brunner. Der VZK hofft aber, dass die Spitäler mit den Gewerkschaften das Gespräch suchen und eine Einigung erzielen werden. Ob das Thema in den Spitälern überhaupt intern diskutiert wird, gilt zudem herauszufinden: Der Verband des Personals öffentlicher Dienste hat eine Umfrage beim Personal lanciert, sowohl beim
USZ als auch generell bei
Spitalmitarbeitenden.