Das Communiqué spricht nur am Rande davon: Unter «Weitere Geschäfte» schreibt die nationalrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) in ihrer Mitteilung: «Ein neues Register soll mehr Transparenz schaffen über die ambulant tätigen Leistungserbringer, die zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen». Es war dies ein Antrag, der am Freitag von der SGK einstimmig gutgeheissen wurde.
Ebenfalls nur am Rande vermerkt war die Mitteilung, dass das Geschäft des Bundesrats mit dem sperrigen Titel «KVG. Zulassung von Leistungserbringern» von der Kommission überaus deutlich mit 16 zu 4 Stimmen verabschiedet wurde. Zulassung von Leistungserbringern wird manchem nicht viel sagen. Bekannter, da emotionaler, ist die Bezeichnung Ärztestopp.
Kantone statt Bund
Genau darum geht es bei dieser Gesetzesvorlage, die nun das notorische Provisorium des Ärztestopps ersetzen soll. Im wesentlichen geht es darum, dass nicht mehr der Bund, sondern die Kantone für die Zulassungsbeschränkungen zuständig sein sollen.
Insbesondere die Krankenversicherer haben sich bisher gegen diese «Machtverschiebung» gewehrt, da die Kantone im Gesundheitswesen eh schon zu viel Macht hätten.
Die Krankenkassen hätten es lieber gesehen, wenn sie das ambulante Leistungsangebot steuern könnten, da sie schon den Vertragszwang zu akzeptieren haben. Immerhin sollen nun die Kantone die Möglichkeit erhalten, den umstrittenen Vertragszwang zu lockern.
Dass nun die SGK mit all ihren Krankenkassen-Lobbyisten dennoch einlenkt, ist strategischer Natur. Sie verlangen im Gegenzug von den Kantonen, dass sie sich an den ambulanten Kosten beteiligen, wie sie das bei den stationären auch tun. Das Stichwort dazu heisst Efas, einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen.
Medinside berichtete.
Wenn also die Kantone ihrerseits ebenfalls die ambulanten Leistungen mitfinanzieren müssen, haben sie alles Interesse daran, ein Überangebot ambulanter Leistungen zu verhindern.
Santésuisse zeigt sich befriedigt
Der Krankenversicherungsverband Santésuisse zeigte sich befriedigt über den Entscheid der Gesundheitskommission, zumal sie gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats «wichtige und notwendige Korrekturen» vorgenommen hat.
«Wenn die Kantone A sagen, indem sie die Verantwortung für die Zulassungssteuerung definitiv übernehmen wollen, müssen sie auch B sagen: Sie müssen die Zulassungsbegrenzung tatsächlich umsetzen und konsequent einschreiten, wenn die Kosten in bestimmten Ärztekategorien übermässig zunehmen», schreibt Santésuisse. Beides sei bei den bisherigen Zulassungstopps nicht der Fall gewesen.
Da sich die Patienten schon lange nicht mehr an die Kantonsgrenzen hielten, so Santésuisse weiter, seien eine einheitliche Praxis und eine bessere Koordination der Kantone unabdingbar. «Mit den Entscheiden der Gesundheitskommission ist eine Umsetzung des Zulassungsstopps durch die Kantone nach Gutdünken, wie es bis anhin der Fall war, nicht mehr möglich.»
Höhere Franchise brächte Einsparung von 430 Millionen
Während die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats das Thema der Zulassungsbeschränkung in ihrer Medienmitteilung nur am Rande erwähnt, berichtet sich ausführlich über ihren knappen Entscheid, die ordentliche Franchise von 300 auf 500 Franken zu erhöhen. Ein Entscheid, der jeden einzelnen Versicherten unmittelbar betrifft und daher von den Medien entsprechend aufgegriffen werden dürfte.
Mit dieser Massnahme könnten die Prämien für sämtliche Versicherten um mindestens 430 Millionen Franken oder rund 1,7 Prozent gesenkt werden. Laut Communiqué der SKG würden damit «positive Anreize für ein kostenbewusstes Verhalten geschaffen und unnötige Spital- und Arztkonsultationen verhindert.»