Organspende: bald auch für Krebskranke möglich

In Zukunft sollen auch Krebskranke ihre Organe spenden dürfen. Die Anpassung der Transplantationsverordnung soll zu mehr Transplantationen führen.

, 16. Juni 2023 um 14:23
image
570 Personen erhielten im vergangenen Jahr eines oder mehrere Organe – das sind 3 Prozent weniger als im Vorjahr. | MQ-Illustrations
In der Schweiz fehlt es an passenden Spendeorganen; rund 1500 Menschen warten hierzulande derzeit auf eine Organspende. Nun hat der Bundesrat eine Anpassung der Transplantationsverordnung verabschiedet. Demnach sollen in Zukunft, die revidierte Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft, auch Menschen mit gewissen Tumor-Arten ihre Organe spenden dürfen. Die Anpassung soll zu mehr Transplantationen führen.

Spende nach Krebserkrankung neu möglich

Menschen mit einer bösartigen Krebserkrankung werden in der Regel von einer Organ- und Gewebespende ausgeschlossen. Laut einer Medienmitteilung des BAG können neu Personen mit gewissen Tumor-Arten spenden, wenn dies für den Empfänger kein Risiko darstellt. «Personen mit aktiven (akuten oder chronischen) Leukämien, Lymphomen oder Plasmozytomen sind weiterhin von einer Spende ausgeschlossen», sagt BAG Mediensprecher Grégoire Gogniat auf Anfrage von Medinside. Bei anderen Krebserkrankungen müsse das Risiko einer Tumorübertragung im Einzelfall (in Kenntnis der Tumorhistologie, dem Stadium und der Metastasierungswege) individuell für jedes Organ abgeschätzt und gegen den individuellen Nutzen der Transplantation für den Empfänger abgewogen werden. «Den medizinischen Fachpersonen stehen für diese Risiko-Nutzen Abwägung neue Informationen und Empfehlungen in internationalen Ratgebern zur Verfügung», so Gogniat.

Todesbescheinigung nach kantonalem Recht

Eine weitere Anpassung betrifft die Entnahme von Geweben und Zellen. Diese erfolgt bei verstorbenen Personen häufig unabhängig von einer Organspende und nicht unmittelbar nach dem Tod. Bei der Spende der Augenhornhaut wird eine Entnahme zum Beispiel innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod empfohlen. In diesen Fällen soll eine Todesfeststellung nicht mehr nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) erfolgen, sondern es reicht eine bereits vorliegende Todesbescheinigung nach kantonalem Recht.
  • BAG
  • organspende
  • politik
  • krebs
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Inselgruppe und PSI stärken Zusammenarbeit in der Augenonkologie

Ein neuer Kooperationsvertrag zwischen der Insel Gruppe und dem Paul Scherrer Institut ermöglicht Patienten mit Augentumoren eine schnellere und koordinierte Behandlung mittels Protonentherapie.

image

Waadt: Gesundheitsdirektorin Rebecca Ruiz tritt zurück

Die Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Waadt hört nächstes Frühjahr auf – aus gesundheitlichen Gründen und mangels Rückhalt in der Partei.

image

Das sind die ersten 4 von 16 geplanten Kostendämpfern fürs Gesundheitswesen

Apotheken und Hebammen sollen mehr Kompetenzen erhalten. Ausserdem müssen die Kantone faire Referenztarife für ausserkantonale Behandlungen festlegen.

image

Nun lässt der Bund das Kostenwachstum bei den Krankenkassen-Leistungen überwachen

In einem Monat beginnt die Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring EKKQ, die Preisentwicklung im Gesundheitswesen zu beobachten.

image

Beschwerde gegen das SIWF: Der medizinische Nachwuchs verliert die Geduld

Eine Gruppe von Nachwuchsmedizinern geht vor das Bundesverwaltungsgericht: wegen «ungerechtfertigter Verzögerung» bei der Vergabe von Facharzttiteln.

image

Für Apotheken wird der Verkauf von Medikamenten der Kategorie B einfacher

Die Apotheken sollen nicht unter der Umteilung der Arzneimittel-Kategorien leiden. Der Bundesrat erleichtert ihnen deshalb die obligatorische Dokumentation.

Vom gleichen Autor

image

Patrick Bader wird Chefarzt am Kantonsspital Glarus

Ab Oktober 2026 übernimmt Patrick Bader die Leitung der Medizinischen Klinik und des Departements Medizin am Kantonsspital Glarus. Er folgt auf Thomas Brack, der nach über 20 Jahren am KSGL in den Ruhestand tritt.

image

Schweiz lockert Regeln für Blutspender

Ab Anfang Februar dürfen in der Schweiz wieder mehr Menschen Blut spenden – darunter Personen mit früheren Transfusionen, längeren Aufenthalten in Grossbritannien oder nach bestimmten medizinischen Eingriffen.

image

PDAG: Weniger Fremdpersonal, höhere Patientensicherheit

Seit einem Jahr können Mitarbeitende der Psychiatrischen Diensten Aargau ihre Dienste flexibel gestalten – die Kosten für externe Fachkräfte sinken seither, CIRS-Meldungen gehen zurück.