Vom EPD zum EGD: Was sich für Patienten und Fachpersonen ändert

Bald sollen alle Einwohner der Schweiz automatisch ein elektronisches Gesundheitsdossier erhalten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

, 6. November 2025 um 09:42
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KI-Symbolbild: Medinside mit Midjourney.
Man kann die Sache natürlich auch ganz kurz zusammenfassen: Wer in der Schweiz wohnt, soll künftig automatisch ein Gesundheitsdossier bekommen. Wer über die Krankenkasse, IV oder Militärversicherung abrechnet, muss am Gesundheitsdossier-System teilnehmen. Und technisch wird die Sache zentralisiert – statt diverser EPD-Plattformen soll eine verbindliche Plattform mit einheitlichen Schnittstellen entstehen. Dort werden alle relevanten Gesundheitsdaten für jede Person zusammengeführt.
Dies der Plan, den der Bundesrat am Mittwoch vorstellte, um das Erfolglos-Dauerprojekt EPD abzulösen – und um der Digitalisierung im Gesundheitswesen neuen Schub zu verleihen.
Doch was ändert sich im Detail? Hier die wichtigsten Punkte:
Das Gesundheits-Personal in Kliniken und Praxen soll damit also umfassendere Gesundheitsinformationen erhalten – und der Informationsaustausch wird womöglich einfacher. Weil das Dossier für alle Menschen im Land automatisch eröffnet wird, bestehen grössere Chancen, dass vollständige Dokumente vorliegen.
Ein Ziel ist also auch, dass Ärzte, Pflegende oder MPAs wichtige Informationen leichter erhalten (und folglich auch weniger Bürokratieaufwand haben).
Die Patientinnen und Patienten wiederum – so das Projekt – müssen die Dokumentation nicht selbst eröffnen, was zur Folge haben dürfte, dass tatsächlich viel mehr Personen am Ende ein EPD haben. Sie behalten jedoch weiterhin die Kontrolle darüber, wer was sehen darf.

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