Mehrere NGOs haben Ausschnitte aus dem Entwurf des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und Indien veröffentlicht – und sichten im
im Text eine fatale Entwicklung. In der geleakten Passage geht es um Anpassungen beim Patentrecht, auf die sich Indien einlassen würde.
Konkret sieht der Entwurf vor, dass die Pharmahersteller eine Frist von sechs Jahren erhalten, in der sie die Resultate aller vorklinischen und klinischen Tests eines Medikaments unter Verschluss halten können. Die Ergebnisse müssten also auch nicht mit Generika-Herstellern geteilt werden.
Was geschieht hinter verschlossenen Türen?
Ganz allgemein befürchten nun Organisationen wie MSF und Public Eye in Bern, dass mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Efta und Indien neue Hürden für die Herstellung billiger Medikamente entstehen – beziehungsweise dass die Generika-Konkurrenz abgewürgt wird.
Abgesehen von der 6-Jahres-Beschränkung finden sich in den geleakten Entwürfen zwar keine konkreten weiteren Einschränkungen, doch der Fall nährt nun die Sorge, dass die europäische Seite hinter verschlossenen Türen weitere Einschränkungen durchdrückt.
Zwar ist die Efta – zu der neben der Schweiz noch Norwegen, Island und Liechtenstein gehören – nicht unbedingt eine ökonomische Weltmacht. Aber Indien ist neben China der grösste Generika-Hersteller der Welt und entscheidend für die globale Versorgung mit günstigen Medikamenten. Wenn hier also Beschränkungen aufkommen, wäre «der Zugang von Millionen Menschen zu bezahlbaren Medikamenten bedroht»,
wie Médecins sans frontières schreibt.
In Bern hat das NGO
Public Eye derweil einen Brief an die zuständigen Bundesräte Guy Parmelin, Elisabeth Baume-Schneider und Ignazio Cassis gesandt. Die Forderung: Die Schweiz soll bei den Verhandlungen nicht auf weitergehende Einschränkungen im Bereich des Geistigen Eigentums drängen. Denn unter anderem würden solche neuen Klauseln den Pharmakonzernen einen Weg eröffnen, Generika-Hersteller durch aufwändige juristische Verfahren abzubremsen.