Ein Apotheker erhält von einer Pharmafirma Konzerttickets als Dankeschön für eine gute Zusammenarbeit. Eine Ärztin verbucht Rabatte nicht ordnungsgemäss. Ein Spital profitiert von Preisnachlässen, die nicht an Patienten weitergegeben werden.
Fälle wie diese gibt es – und genau hier setzt das Bundesamt für Gesundheit an.
Das BAG ist seit 2020 für die Einhaltung der Integritäts- und Transparenzvorschriften im Heilmittelbereich verantwortlich. Um Interessenkonflikte und verdeckte Vorteile aufzudecken, hat das Amt nun eine Whistleblowing-Plattform eingerichtet. Dort können seit Monatsbeginn Verdachtsfälle gemeldet werden – auf Wunsch anonym.
Die
ITW-Whistleblowing Plattform des BAG steht für Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht (ITW) bei Heilmitteln. Sie ermöglicht die Meldung von allfälligen Verstösse gegen die ITW-Bestimmungen.
Mit dieser Massnahme will das Bundesamt verhindern, dass wirtschaftliche Anreize medizinische Entscheidungen beeinflussen. Doch was genau kann gemeldet werden und wie läuft das Verfahren ab?
Das BAG kann aktiv werden, wenn ein Verdacht auf Verstösse gegen diese Vorgaben gemeldet wird. Solche Verstösse können etwa sein:
- Unzulässige Geschenke
- Fehlende Deklaration
- Nicht weitergegebene Vergünstigungen
Verdachtsfälle können von jeder Privatperson – etwa Angestellten im Gesundheitswesen oder Patienten – über die ITW-Whistleblowing-Plattform des BAG gemeldet werden. Die Meldung kann anonym erfolgen, und die Identität der meldenden Person bleibt technisch und rechtlich geschützt.
Was passiert nach der Meldung?
Nach der Einreichung erhält man eine Bestätigung. Falls weitere Informationen nötig sind, erfolgt die Kontaktaufnahme über ein anonymes, passwortgeschütztes Postfach. Ein Anspruch auf Auskunft über ergriffene Massnahmen besteht jedoch nicht.