Die Krankenkassen der Einkaufsgemeinschaft Tarifsuisse sind vor Gericht unterlegen, wie die
«Aargauer Zeitung» meldet. Sie müssen den Aargauer Spitälern Leuggern und Menziken vorläufig einen Pauschaltarif von 9875 Franken zahlen. Das sind 285 Franken mehr als bisher.
Nur provisorisch
Tarifsuisse und die Spitäler konnten sich zuvor nicht einigen. Deshalb setzte der Kanton den Tarif auf 9875 Franken fest. Er gilt nur provisorisch. Die Krankenkassen wehrten sich trotzdem vor dem Bundesverwaltungsgericht, weil der Kanton den neuen Tarif höher als ansetzte als den bisherigen.
Die Krankenkassen befürchten, dass mit der Erhöhung ein Entscheid über den definitiven Tarif vorweggenommen würde. Damit würden die Verhandlungsmöglichkeiten für die Versicherer vereitelt, argumentierten sie.
Gericht sieht nichts vorweggenommen
Das Gericht konnte diesen Einwand nicht nachvollziehen. Die provisorischen Tarife könnten das Ergebnis späterer Verfahren weder rechtlich noch faktisch vorwegnehmen. Es gebe für die Kantone auch keine klar definierten Vorgaben zur Festlegung der provisorischen Tarife.
Tarifsuisse hat sich vor einigen Wochen zusammen mit der CSS auch schon gegen den Tarmed im Aargau gewehrt. Auch in diesem Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht für den Kanton und gegen die Krankenkassen.
Nachträglicher Ausgleich
Die Kantone legen provisorische Tarife fest, wenn sich die Krankenversicherungen mit den Ärzten und Spitälern nicht einigen können. Wird dann später der definitive Tarif festgelegt, müssen die Beteiligten die Differenzen im Nachhinein ausgleichen.
Das Spital Leuggern und das Spital Menziken gehören zur Asana-Gruppe, die auch das Pflegeheim Falkenstein in Menziken führt. Sie setzte letztes Jahr 91 Millionen Franken um.