Kostenexplosion bei privaten Spitex-Firmen

Pflegeleistungen durch private Spitex-Firmen, die pflegende Angehörige anstellen, haben sich in Zürich von 2020 bis 2023 um 530 Prozent erhöht. Die GeKoZH fordert Massnahmen.

, 15. Mai 2025 um 13:46
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Bild: Symbolbild/ Unsplash; National Cancer Institute
Betreuende Angehörige spielen eine Schlüsselrolle in der Schweizer Gesundheitsversorgung: Laut Zahlen des Bundes kümmern sich rund 600'000 Menschen hierzulande um ihre pflegebedürftigen Angehörigen.
Doch genau dieses Engagement wird zunehmend zum Geschäftsmodell privater Spitex-Firmen, die Angehörige formell anstellen und deren Leistungen über die obligatorische Krankenversicherung und die Gemeinden abrechnen.
In nur drei Jahren haben sich die durch solche Firmen erbrachten Grundpflegeleistungen verfünffacht – zulasten der Steuerzahlenden, schreibt die Gesundheitskonferenz Kanton Zürich (GeKoZH) in einer Medienmitteilung.
Eine aktuelle Analyse der GeKoZH, basierend auf Daten aus 15 Städten und Gemeinden mit rund 50 Prozent der Zürcher Bevölkerung, zeigt das Ausmass:
Zwischen 2020 und 2023 stieg die Grundpflege durch Firmen, die sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert haben, um 530 Prozent. Ihr Marktanteil hat sich verdreifacht.

Elf Mal mehr Pflegestunden

Der Unterschied zu etablierten Spitex-Organisationen ist teils massiv: In Bülach wurden im Jahr 2023 durchschnittlich zehn Mal mehr Pflegestunden pro Person abgerechnet als bei kommunalen Anbietern, in Winterthur sogar elf Mal mehr, in Zürich fünf Mal.
Die betreffenden Firmen erbringen oft keine eigenen Spitex-Leistungen, sondern stellen Angehörige formell an und rechnen die Leistungen mit der obligatorischen Krankenversicherung und den Gemeinden ab.
Die Gemeinden trifft das hart – sie tragen den sogenannten Restkostenanteil an der Pflegefinanzierung, haben jedoch kaum Steuerungsmöglichkeiten.
Die GeKoZH fordert deshalb auf allen Ebenen konkrete Massnahmen:
  • Auf Bundesebene: Ein nationales Regelwerk zur Angehörigenpflege mit klarer Definition, Qualitätsvorgaben und Finanzierungsstandards.
  • Auf Kantonsebene: Separate, tiefere Restfinanzierungsbeiträge für Angehörigenpflege und verbindliche Qualitätskontrollen durch die Gesundheitsdirektion.
  • Auf Gemeindeebene: Gemeinsame Strategien zur Eindämmung von Fehlanreizen und Förderung gemeinnütziger Modelle.
  • Für Spitex-Firmen und Krankenversicherer: Mehr Transparenz und gezielte Qualitätsprüfungen.
Besonders der Kanton Zürich sieht sich nun in der Pflicht. Die GeKoZH fordert die Gesundheitsdirektion auf, rasch zu handeln. Die Umsetzung des vom Kantonsrat überwiesenen Postulats «Pflegende Angehörige» (KR-Nr. 416/2024) solle nicht in einem weiteren Bericht enden.
Die Forderungen werden an der GeKoZH-Mitgliederversammlung am 12. Juni 2025 diskutiert. Ziel bleibt, wie die Konferenz betont: eine faire Entlöhnung für pflegende Angehörige – aber ohne ausufernde Kosten und auf Kosten der Pflegequalität.
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