Die geplante Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte in vier medizinischen Fachgebieten im Kanton Zürich wird vorerst nicht umgesetzt. Der Regierungsrat will zuerst eine kantonale Rechtsgrundlage schaffen, um die bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen,
wie aus einer Mitteilung am Mittwoch hervorgeht. Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärzte im ambulanten Bereich würden derzeit ausgewertet. Berücksichtigt wird
ein Urteil des Kantonsgericht Basel-Landschaft, wonach sowohl für die definitive Regelung als auch für die vorgesehene Übergangsregelung eine kantonale Rechtsgrundlage erforderlich ist.
Vier Fachgebiete betroffen
Der bevölkerungsmässig grösste Kanton der Schweiz wird deshalb zuerst eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen und die geplante Verordnung vorerst nicht umsetzen. Die Umsetzung dieser Regelung wird bis zur Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen zurückgestellt. Erst dann sollen die neuen Vorschriften zur Zulassungsbeschränkung erlassen werden.
Die Zulassungsbeschränkung hätte bedeutet, dass
in den vier Fachgebieten Kardiologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Radiologie sowie Urologie neue Zulassungen nur in dem Umfang erteilt werden dürften, wie bisherige Zulassungen zurückgegeben werden.