Zürich: Zulassungsstopp für Ärzte bis auf weiteres ausgesetzt

Zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben der Ärztehöchstzahlen soll zuerst eine kantonale gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

, 28. Juni 2023 um 17:20
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Auch im Fachgebiet Radiologie sollten neue Zulassungen nur noch in dem Umfang vergeben werden, in welchem bisherige Zulassungen zurückgegeben werden. | Freepik
Die geplante Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte in vier medizinischen Fachgebieten im Kanton Zürich wird vorerst nicht umgesetzt. Der Regierungsrat will zuerst eine kantonale Rechtsgrundlage schaffen, um die bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, wie aus einer Mitteilung am Mittwoch hervorgeht.
Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärzte im ambulanten Bereich würden derzeit ausgewertet. Berücksichtigt wird ein Urteil des Kantonsgericht Basel-Landschaft, wonach sowohl für die definitive Regelung als auch für die vorgesehene Übergangsregelung eine kantonale Rechtsgrundlage erforderlich ist.

Vier Fachgebiete betroffen

Der bevölkerungsmässig grösste Kanton der Schweiz wird deshalb zuerst eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen und die geplante Verordnung vorerst nicht umsetzen. Die Umsetzung dieser Regelung wird bis zur Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen zurückgestellt. Erst dann sollen die neuen Vorschriften zur Zulassungsbeschränkung erlassen werden.
Die Zulassungsbeschränkung hätte bedeutet, dass in den vier Fachgebieten Kardiologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Radiologie sowie Urologie neue Zulassungen nur in dem Umfang erteilt werden dürften, wie bisherige Zulassungen zurückgegeben werden.
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