Zulassungsstopp: Kanton Zürich will vorerst abwarten

Im Kanton Zürich wird zunächst die Übergangsbestimmung angewendet, um die Höchstzahlen bei den Ärztinnen und Ärzte festzulegen.

, 24. März 2023 um 14:40
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Auch das Fachgebiet Kardiologie ist von der Übergangsbestimmung betroffen. | Freepik
Im Kanton Zürich werden in der ambulanten Gesundheitsversorgung ab dem Jahr 2024 Höchstzahlen für Ärzte und Ärztinnen festgelegt, um die Zulassung zu steuern. Damit ein Zulassungsstopp verhängt werden kann, muss eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Die Kantone müssen die Höchstzahlen bis Ende Juni 2023 festlegen.
Im Kanton Zürich wird jedoch vorerst die Übergangsbestimmung angewendet, wie die Staatskanzlei mitteilt. Damit soll die für das Jahr 2024 geplante nationale Grundlage abgewartet und die Einführung der Höchstzahlen darauf abgestimmt werden, heisst es.

Zulassungsbeschränkung in vier Fachgebieten

Durch eine Begleitforschung zur Übergangsbestimmung können Erfahrungen zur neuen Zulassungsbeschränkung gesammelt und bei der definitiven Beschränkung berücksichtigt werden.
Die Zulassungsbeschränkung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2025 für vier Fachgebiete:
  • Kardiologie,
  • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates,
  • Radiologie sowie
  • Urologie

Zulassung nur bei einer Zurückgabe

Neue Zulassungen sollen nur vergeben werden, wenn bisherige Zulassungen zurückgegeben werden. Diese Beschränkung gilt für alle Ärzte und Ärztinnen, die in einer Privatpraxis, ambulanten ärztlichen Institution oder einem Spitalambulatorium tätig sind.
Die Umsetzung der neuen Bundesvorgaben erfordert eine Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen, für die im Kanton Zürich nun ein Vorentwurf in die Vernehmlassung geht. Anders im Kanton Solothurn: Dort wird bei dieser Angelegenheit das Volk das letzte Wort haben, wie auch Medinside berichtete.
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