Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger betont den verfassungsmässigen Auftrag des Kantons, die Versorgung älterer Menschen sicherzustellen. Er ist fest entschlossen, das auf Altersmedizin spezialisierte Spital nicht im Stich zu lassen. Engelberger ist überzeugt, dass der Kanton bei einem Darlehenserlass juristisch auf der sicheren Seite sei. Denn das Gesetz äussere sich nicht dazu, wie ein Spital durch seinen Eigner finanziert werde, sagt er. Die Zustimmung der politischen Mehrheit für eine solche Finanzspritze ist jedoch noch offen.
Diese Haltung stösst bei den Privatspitälern erwartungsgemäss auf Kritik, da sie eine faktische Benachteiligung sehen. Sie argumentieren, dass öffentliche Spitäler durch Steuergelder begünstigt werden, während private Einrichtungen selbst für ihre Finanzierung aufkommen müssen.