Internationale Organisationen erhalten Sonderrecht für Arzneimittel-Import

Ab Mitte März darf die Uno für ihre Angestellten auch Arzneimittel einführen, die in der Schweiz nicht zugelassen sind.

, 19. Februar 2025 um 09:13
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Der Palais des Nations in Genf: Bei der Uno arbeiten Angehörige von 193 Mitgliedsstaaten. Für sie dürfen künftig auch nicht zugelassene Arzneimittel importiert werden. | EDA
Internationale Organisationen mit Sitz in der Schweiz – etwa die Uno – erhalten ab 15. März eine Sonderregelung: Sie dürfen für ihr Personal Arzneimittel einführen, die in der Schweiz nicht zugelassen sind.
Schon bisher durften diese Organisationen Güter direkt importieren, wenn sie für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendig sind. Gemäss bisherigem Heilmittelrecht war es ihnen aber verboten, sich Arzneimitteln in die Schweiz schicken zu lassen, die hier nicht zugelassen sind.
Nun hat der Bundesrat die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung angepasst. Davon sollen unter anderem die Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen profitieren, die ihrer Belegschaft einen bestimmten Impfstoff zugänglich machen wollen.
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