Das Bundesgericht hat eine Klage von Swiss Medical Network gegen den Bund abgewiesen. Die Gruppe forderte eine Entschädigung für die Corona-Blockade im Frühjahr 2020: Damals untersagte es der Bundesrat knapp einen Monat lang den Spitälern, Kliniken, Arzt- und Zahnarzt-Praxen, nicht dringende Behandlungen und Wahleingriffe durchzuführen.
Für Swiss Medical Network war dies eine enorme Beeinträchtigung. Die Privatklinik-Gruppe bezifferte den Schaden mit 15'702'999 Franken und forderte via Staatshaftungsklage eine Vergütung von der Eidgenossenschaft.
Nach einer öffentlichen Verhandlung in Lausanne wies das Bundesgericht die Klage nun aber ab. Eine Begründung liegt noch nicht vor, die schriftliche Erklärung folgt später.