Deutschland: Schärferes Strafrecht bei Spital-Gewalt

Mit einem neuen Paragrafen will Deutschland medizinisches Personal besser vor Gewalt am Arbeitsplatz schützen. In der Schweiz bleibt es bei punktuellen Vorstössen – ein nationales Monitoring lehnt der Bundesrat ab.

, 12. Februar 2026 um 07:20
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Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. Bild: zvg
Die Zahl der Übergriffe auf Spitalpersonal steigt seit Jahren – in Deutschland reagiert die Politik nun mit schärferen Gesetzen. Mit dem geplanten Paragrafen 116 StGB-E soll ein eigener Straftatbestand zum Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen geschaffen werden.
Parallel setzen erste Kliniken Bodycams beim Notfallpersonal ein.
«Angesichts der zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber Beschäftigten in ambulanten und stationären Einrichtungen ist dieser Schritt ein wichtiges Signal», erklärte Susanne Johna, Vorsitzende des Ärzteverbandes «Marburger Bund».
Drohungen und tätliche Angriffe gehörten für viele im Gesundheitswesen inzwischen zum Alltag. Entscheidend sei jedoch nicht nur die Gesetzesänderung, sondern auch eine konsequente und schnelle Strafverfolgung. «Es braucht klare Konsequenzen für diejenigen, die im Gesundheitswesen Gewalt ausüben», so Johna.
Die Übergriffe gehen meist von Patientinnen, Patienten oder Angehörigen aus – besonders in Notaufnahmen und auf Stationen.
Schutzmassnahmen vor Gewalt am Arbeitsplatz, z.B. Sicherheitspersonal und spezifische Schulungen wie Deeskalations-Trainings, müssten an vielen Deutschen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen erst noch etabliert werden. 41 Prozent der Mitglieder des Marburger Bundes geben an, dass es solche Schutzmassnahmen an ihrer Einrichtung gibt, genauso viele verneinen dies.

Rechtliche Situation in der Schweiz

Was gilt rechtlich in der Schweiz? Körperliche Übergriffe gegen Spitalpersonal sind Offizialdelikte und werden von Amtes wegen verfolgt. Anders bei verbaler Gewalt: Beleidigungen gelten als Antragsdelikt. Betroffene müssen innert drei Monaten selbst Strafantrag stellen – was im belastenden Arbeitsalltag selten geschieht. «Die Gewalttäter haben wenig zu fürchten», sagt Stefan Reinhardt, Trainer für Aggressionsmanagement. Die Anzeige sei aufwendig, die Hemmschwelle hoch – zumal die Personalien der Betroffenen dem Beschuldigten bekannt werden.

Politisch

Auf politischer Ebene kommt das Thema bisher nur zögerlich voran. Im Juni 2025 forderte SP-Nationalrätin Farah Rumy mit dem Postulat «Gewalt gegen Gesundheitspersonal wirksam bekämpfen» (2025 3654) einen Bericht zu besseren Schutzmassnahmen.
Der Bundesrat unterstützte das Anliegen teilweise, lehnte jedoch ein nationales Monitoring mit Verweis auf Kosten und kantonale Zuständigkeiten ab. «ohne verlässliche Daten können wirksame Schutz- und Präventionsstrategien kaum beurteilt und verbessert werden», kritisiert Rumy. Dabei ist der Handlungsdruck hoch: 90 Prozent des Gesundheitspersonals erlebt im Laufe ihrer Karriere psychische oder physische Gewalt.
Das Postulat «Gewalt gegen Gesundheitspersonal wirksam bekämpfen» (2025 3654) wird voraussichtlich in der Frühjahrssession im Parlament behandelt.

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