Gynäkologie-Professorin des Inselspitals wurde zu Unrecht verunglimpft

Die Leiterin des Menopausen-Zentrums am Inselspital stehe nicht «im Dienst der Industrie», urteilt der Presserat.

, 18. Februar 2026 um 09:03
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Glücklich in den Wechseljahren: Eine Zeitschrift verschwieg Informationen über Hormonersatztherapie. | Unsplash
Der Schweizer Presserat rügt einen Artikel der Zeitschrift «Gesundheitstipp». In einem kritischen Artikel über eine Gynäkologie-Professorin würden wichtige Informationen fehlen. Deshalb gibt das Selbstkontroll-Gremium dem Inselspital Recht.
Dieses hatte sich beschwert, dass die Zeitschrift Unwahrheiten über ihre Mitarbeiterin geschrieben und wichtige Informationen verschwiegen habe.
Konkret geht es um einen Artikel, der unter dem Titel «Wechseljahre: Hormonexpertin im Dienst der Industrie» erschienen war. Die Zeitschrift warf der Leiterin des Menopausen-Zentrums am Inselspital Bern vor, dass sie das Hormon-Präparat Veoza gegen Hitzewallungen als «theoretisch für alle Frauen geeignet» bezeichne.

Das stand im Artikel

Die Ärztin erwähne nicht, dass das Präparat umstritten sei. Sie verschweige, dass Frauen mit Hormonpräparaten Brustkrebs, Herzinfarkt und Schlaganfall riskierten und dass die Hormone weder Knochenbrüche noch Demenz verhinderten. Weiter sei das Medikament nur wenige Monate lang getestet worden. Zudem sei die Ärztin für die Herstellerfirma Astellas als Beraterin tätig, habe sich an deren Studien beteiligt und sei an einer Medienkonferenz für Veoza aufgetreten.
Der Arzt des «Gesundheitstipps» sagte zur Rolle der Ärztin beim Medikament Veoza, das sei «reine Werbung unter dem Deckmantel der Professionalität».
Weiter unten im Artikel wird die Ärztin zwar auch als anerkannte Expertin beschrieben: Die Grundlage für ihren Erfolg 2013 habe sie mit einem Buch gelegt, in dem sie dargelegt habe, was Hormone bei Frauen auslösten und wie entsprechende Präparate wirkten. Doch dann wird eine Berner Ärztin zitiert mit der Aussage: «Nach einem solchen Erfolg wird man von der Industrie eingeladen und umgarnt – zuerst, weil man kompetent ist. Und dann muss man aufpassen, dass man nicht für Marketingzwecke instrumentalisiert wird.»
Die Insel-Gruppe beschwerte sich beim Presserat über diese Darstellungen. Sie machte einerseits geltend, dass die Professorin von der Pharmafirma nur Aufwandentschädigungen erhalten habe, aber keine weitergehenden Vergütungen.

«Veraltet und längst überholt»

Andererseits basiere die voreingenommene Haltung der Autorin bezüglich Hormonersatztherapie in den Wechseljahren auf einer in Fachkreisen längst falsifizierten Studie aus dem Jahr 2002 sowie auf Meinungen von «sogenannten Experten ohne wissenschaftlichen Leistungsausweis». Die im Artikel angesprochenen Bedenken seien längst überholt, würden aber von der Autorin als Wahrheit dargestellt.
Über solche wissenschaftlichen Streitfragen konnte und wollte der Presserat in seiner Stellungnahme nicht urteilen. Doch er hielt fest, dass der Beitrag wichtige Elemente unterschlage, weil Informationen über den Nutzen der Hormonersatztherapie nicht erwähnt werden.

«13'100 Franken begründen keine Käuflichkeit»

Und zur Käuflichkeit, die der Professorin bereits im Titel des Beitrags vorgeworfen wird, urteilte der Presserat: «Angesichts von 13’100 Franken, die die Ärztin gemäss ‹Gesundheitstipp› in acht Jahren für ihre vermutet fragwürdige Arbeit von Pharmafirmen erhalten hat (das wären 1640 Franken pro Jahr), ist die Behauptung der Käuflichkeit nicht genügend begründet.»
Das Fazit des Presserats: Der Artikel verletze die Pflicht zur Wahrheit und unterschlage wichtiger Elemente von Informationen.
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