Die neue Zürcher Spitalliste Rehabilitation kann nicht wie geplant ab 2023 eingeführt werden. Der Kanton Thurgau, auf dessen Gebiet mehrere betroffene Reha-Kliniken stehen, hat gegen die gesamte Liste Beschwerde eingereicht,
wie die Gesundheitsdirektion mitteilt. Der Kanton bedauert dies. Wann die Liste umgesetzt werden könne, bleibe offen. Durch das Verfahren könne es zu Verzögerungen bei Neu- oder Ausbauprojekte kommen. Die Kantone Zürich und Thurgau haben vereinbart, während des laufenden Verfahrens keine weiteren Stellungnahmen abzugeben.
Nicht betroffen ist die Liste Akutsomatik. Zwar seien auch wegen dieser Liste fünf Beschwerden eingegangen. Da es sich aber nur um Beschwerden in Zusammenhang mit den Leistungsaufträgen an die jeweiligen Spitäler handle, könne die Liste dennoch am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Gegen die Liste Psychiatrie gab es keine Beschwerden.